Hallo in die Runde,
ich bin noch nicht allzu lange im öffentlichen Dienst und habe bisher noch keinerlei verständliche Erklärung zu untenstehendem SV erhalten.
Es geht um eine Höhergruppierung von einer E8/3 (Stufe 3 wurde Ende 2022 erreicht) in die Entgeltgruppe E9b(voraussichtlich zum 01.04.).
Die neue EG wäre die E9b/2.
Laut Rechner zur Höhergruppierung erhalte ich zusätzlich zu Erfahrungsstufe 2 auch einen Garantiebetrag von 180€.
Warum wird dieser zusätzliche Betrag gezahlt und wonach wird die Höhe von 180€ berechnet/festgelegt?
Ich hatte es so verstanden, dass ein Garantiebetrag nur fällig wird, wenn man durch die Höhergruppierung ein niedriegeres Einkommen erhalten würde.
Wie lange wird dieser Betrag gezahlt?
Die Laufzeit in der Stufe 2(E9b) beträgt wieder 2 Jahre. Richtig?
Hat der o.g. Betrag Einfluss auf die Laufzeit der Stufe?
Was geschieht mit dem Garantiebetrag beim Aufstieg in 2 Jahren, von E9b/2 in E9b/3?
Wäre grundsätzlich auch eine Höhergruppierung in eine E9b/3 möglich?
Wenn ja, was würde dann mit dem Garantiebetrag passieren?
Ich bedanke mich für eine unkomplizierte und sachliche Erklärung.
MfG
Nutzer09