Autor Thema: Höhegruppierung von EG6 zu EG7  (Read 5188 times)

Tim2dank

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Höhegruppierung von EG6 zu EG7
« am: 20.02.2023 12:49 »
Guten Tag,

ich bzw. wir haben bei uns das Problem, dass unser Amt die Hohegruppierung einiger Kollegen nicht anerkennt und mit einer ähnlichen Tätigkeitsbeschreibung könnten wir das besser begründen.

Wir sind Angestellte in der Lohngruppe EG6 und würden gerne in die EG7 rutschen und bräuchten dafür eine Tätigkeitsbeschreibung für Elektroniker für Betriebstechnik die schon die EG7 haben.

Am besten aus dem Bereich des Wasserstraßen- und Schifffahrtsamts.

ACDSee

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Antw:Höhegruppierung von EG6 zu EG7
« Antwort #1 am: 20.02.2023 15:14 »
Hallo Tim2dank,

entscheided sind die euch nicht nur vorübergehend übertragenen Tätigkeiten. Anhand dieser seid ihr eingruppiert. Es ist dabei egal, was ihr oder euer Amt meint. Die Eingruppierung unterliegt einer Tarifautomatik. Dein Amt und auch Du, ihr könnt hierzu natürlich eure Rechtsauffassung haben.

Fakt ist: Für eine EG7 müssten euch durch den Arbeitgeber Tätigkeiten nach EG7 dauerhaft übertragen werden. Wenn der Arbeitgeber dies ablehnt, dann bleibt es bei den euch übertragenen Tätigkeiten und bei deren Eingruppierung.

Um in der EG 7 zu sein, müsstet du nachweisen, dass dir Tätigkeiten wirksam und nicht nur vorübergehend übertragen wurden, die der EG 7 entsprechen. "Würde gerne ein EG höher rutschen" ist wünschenswert, funktioniert aber ohne neue Aufgabenübertragung bzw. ohne Änderung der Tariflich relavanten Bewertung der euch übertragenen Aufgaben nicht.

Nochmal: es ist nicht wichtig, was ihr tut. Es ist entscheided, welche Aufgaben euch übertragen wurden. Nur diese habt ihr zu erledigen. Wenn das auseinanderfällt, weist den Arbeitgeber darauf hin. Wenn dieser das nicht so sieht, macht die Aufgaben, die euch übertragen wurden.

Tim2dank

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Antw:Höhegruppierung von EG6 zu EG7
« Antwort #2 am: 20.02.2023 15:29 »
Danke für die Antwort und Info.

Wir sind ja auch schon an unserem Chef herangetreten und haben ihn darauf hingewiesen.

Seine Aussage war nun, das er nicht wirklich weiß wie er diese Tätigkeiten beschreiben soll und falls wir die Möglichkeit haben eine Tätigkeitsbeschreibung zu bekommen, welche diese hat, können wir das ganze wohl ein wenig beschleunigen bzw. Besser begründen.

ACDSee

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Antw:Höhegruppierung von EG6 zu EG7
« Antwort #3 am: 20.02.2023 15:42 »
Witzig. Jetzt erklärt der Angestelte dem Chef welche Aufgaben er von ihm hat übertragen bekommen?
So läuft das nicht. Dein Arbeitgeber ist doch verpflichtet dir die Tätigkeitsbeschreibung zu geben.
Er muss festlegen, was du für ihn tun sollst.

Siehe: § 2 Absatz 1 Nummer 5 NachwG
https://www.gesetze-im-internet.de/nachwg/__2.html

Tipp: Dein (fachlicher) Chef hilft dir nicht weiter, frag mal bei der Personalabteilung nach.

Tim2dank

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Antw:Höhegruppierung von EG6 zu EG7
« Antwort #4 am: 20.02.2023 16:24 »
Das Problem ist das unsere Tarifverträge teilweise von 2004 sind und danach nie bearbeitet wurden. Über den Zeitraum der letzten 2 Jahre kamen soviele neue Tätigkeit hinzu, das die alten Tarifverträge nun schlicht weg nicht mehr passen und wir darum baten diese doch anzupassen.

Falls wir jetzt also eine Tarifvertrag finden in dem ähnliche arbeiten in ähnlichen Prozenten vorhanden sind, könnte wir diese gut als Stütze nehmen.

Tim2dank

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Antw:Höhegruppierung von EG6 zu EG7
« Antwort #5 am: 20.02.2023 16:40 »
Von 2014, ich habe mich da vertippt.

FearOfTheDuck

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Antw:Höhegruppierung von EG6 zu EG7
« Antwort #6 am: 20.02.2023 17:08 »
Bei "Tarifvertrag" hast du dich auch vertippt. Deiner Schilderung nach meinst du etwas anderes, bzw. ist ein Tarifvertrag etwas anderes, als das, was du schilderst.

Tim2dank

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Antw:Höhegruppierung von EG6 zu EG7
« Antwort #7 am: 21.02.2023 07:25 »
Stimmt, Tätigkeitsdarstellung, trifft das ganze besser.

FearOfTheDuck

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Antw:Höhegruppierung von EG6 zu EG7
« Antwort #8 am: 21.02.2023 12:57 »
Dann bleibt - solange dir hier keiner die passende Tätigkeitsbeschreibung gibt - das, was AC/DC schrieb:
Ihr müsst mit dem AG abklären, was die nicht nur vorübergehend übertragenen Tätigkeiten sind, dann schauen, ob das mit eurer täglichen Arbeit noch passt und gegebenenfalls Aufgaben, die hinzugekommen sind, wirksam übertragen lassen.
Im Zuge dessen könnt ihr ja mal ein aktuelles Tätigkeitsprofil erstellen.