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Behördenwechsel Gehaltsfrage

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SVAbackagain:
Das ist ja dann mutmaßlich derselbe Arbeitgeber, in beiden Fällen das Land X. Es handelt sich um eine Herabgruppierung, Du hast dann Anspruch auf das Entgelt der E5/3.

Danisahne912:
Ja genau, gleicher "Arbeitgeber". Ah okay, kann man das irgendwo evtl. nachlesen. Möchte mich gut vorbereiten...

Danke Dir :-)

SVAbackagain:
§ 17 Abs. 4 Satz 5 TV-L

Albeles:

--- Zitat von: Danisahne912 am 23.02.2023 12:15 ---Also es ist so, ich habe einen unbefristeten Arbeitsvertrag bei der Polizei nach E6/3 und habe mich bei der Staatsanwaltschaft auf eine andere Stelle beworben. Allerdings ist diese nach E5 unbefristet. Von daher war meine Frage, ob ich die Möglichkeit besitze, dort mit meiner E6 in Stufe 3 quasi weiter eingegliedert zu werden....

--- End quote ---
Wann würde der Aufstieg in die 6/4 erfolgen?

SVAbackagain:
Nach 3 Jahren in Stufe 3, es sei denn, Du hättest Stufenlaufzeit aus der E5/3 beim
selben Arbeitgeber, die nicht länger als 3 Jahre zurückliegt.

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