Autor Thema: [SH] Urlaub ohne Dienstbezüge auf Antrag ab 50  (Read 1255 times)

Beamtin123

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Moin aus Schleswig-Holstein,

kann jemand helfen bei der Rechtsauslegung von § 64 Landesbeamtengesetz SH?

Kann man sich nach Vollendung des 50. Lebensjahres nur noch bis zum Beginn der Pensionierung beurlauben lassen und nicht nur z.B. für ein oder zwei Jahre?

§ 64 Landesbeamtengesetz Schleswig-Holstein: Urlaub ohne Dienstbezüge

(1) Beamtinnen und Beamten mit Dienstbezügen kann auf Antrag Urlaub ohne Dienstbezüge bis zur Dauer von insgesamt sechs Jahren, nach Vollendung des 50. Lebensjahres auf Antrag, der sich auf die Zeit bis zum Beginn des Ruhestandes erstrecken muss, Urlaub ohne Dienstbezüge bewilligt werden, wenn dienstliche Belange nicht entgegenstehen.

(2) § 61 Abs. 2 und 3 Satz 2 gilt entsprechend.
« Last Edit: 23.02.2023 02:29 von Admin2 »

Prüfer SH

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Antw:[SH] Urlaub ohne Dienstbezüge auf Antrag ab 50
« Antwort #1 am: 03.03.2023 19:26 »
Das funktioniert grundsätzlich. Möglicherweise gibt es aber anderslautende Erlasse des zuständigen Ministeriums, womit dienstliche Belange aufgeführt werden, die der Regelung zuwiderlaufen. Ich kenne einige, die beurlaubt sind.

RsQ

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Antw:[SH] Urlaub ohne Dienstbezüge auf Antrag ab 50
« Antwort #2 am: 03.03.2023 19:37 »
Anders gelesen wird es m. E. schlüssiger:


(1) Beamtinnen und Beamten mit Dienstbezügen kann auf Antrag Urlaub ohne Dienstbezüge bis zur Dauer von insgesamt sechs Jahren, nach Vollendung des 50. Lebensjahres auf Antrag, der sich auf die Zeit bis zum Beginn des Ruhestandes erstrecken muss, Urlaub ohne Dienstbezüge bewilligt werden, wenn dienstliche Belange nicht entgegenstehen.

Ich würde es so verstehen, dass man sich ab 50 in beliebigen/mehreren Teilabschnitten beurlauben lassen kann, aber maximal über einen Zeitraum von sechs Jahren in der Zeit bis zum Beginn des Ruhestandes. M. E. also auch ein Monat, halbes Jahr, ein Jahr, zwei Jahre, ...

Prüfer SH

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Antw:[SH] Urlaub ohne Dienstbezüge auf Antrag ab 50
« Antwort #3 am: 03.03.2023 19:41 »
Stimmt, es gibt tatsächlich mehrere Möglichkeiten der Auslegung. Wird in unserer Behörde aber so gelebt, dass einige sich mit Anfang 50 für immer aus dem Dienst verabschieden.

RsQ

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Antw:[SH] Urlaub ohne Dienstbezüge auf Antrag ab 50
« Antwort #4 am: 03.03.2023 19:43 »
... mit 50 ohne Bezüge in den Dauerurlaub? Wie muss man sich das praktisch vorstellen? Die machen dann beruflich was anderes und nehmen später nur die Mindestpension mit?

Prüfer SH

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Antw:[SH] Urlaub ohne Dienstbezüge auf Antrag ab 50
« Antwort #5 am: 03.03.2023 19:46 »
Eine Person ist ausgewandert, eine hat geerbt und eine andere einen sehr gut verdienenden Ehepartner. Für einige wäre ohnehin nur die Mindestpension möglich gewesen aufgrund von Teil- oder Elternzeiten.

RsQ

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Antw:[SH] Urlaub ohne Dienstbezüge auf Antrag ab 50
« Antwort #6 am: 03.03.2023 19:49 »
Das zielt also quasi immer nur auf die Pension? Ansonsten wären das doch allesamt auch (inhaltliche) Gründe für eine Entlassung aus dem Dienstverhältnis? Man hört ja faktisch auf zu arbeiten ...

Prüfer SH

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Antw:[SH] Urlaub ohne Dienstbezüge auf Antrag ab 50
« Antwort #7 am: 03.03.2023 19:55 »
Verliere ich bei einer Entlassung nicht sämtliche Pensionsansprüche undwürde nachversichert werden? Das möchten die Personen natürlich dann doch nicht. Vielleicht wollen einige auch eine Hintertür offen halten. Wenn ich die Wahl hätte, würde ich immer eine Beurlaubung vorziehen.