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[SH] Urlaub ohne Dienstbezüge auf Antrag ab 50
Beamtin123:
Moin aus Schleswig-Holstein,
kann jemand helfen bei der Rechtsauslegung von § 64 Landesbeamtengesetz SH?
Kann man sich nach Vollendung des 50. Lebensjahres nur noch bis zum Beginn der Pensionierung beurlauben lassen und nicht nur z.B. für ein oder zwei Jahre?
§ 64 Landesbeamtengesetz Schleswig-Holstein: Urlaub ohne Dienstbezüge
(1) Beamtinnen und Beamten mit Dienstbezügen kann auf Antrag Urlaub ohne Dienstbezüge bis zur Dauer von insgesamt sechs Jahren, nach Vollendung des 50. Lebensjahres auf Antrag, der sich auf die Zeit bis zum Beginn des Ruhestandes erstrecken muss, Urlaub ohne Dienstbezüge bewilligt werden, wenn dienstliche Belange nicht entgegenstehen.
(2) § 61 Abs. 2 und 3 Satz 2 gilt entsprechend.
Prüfer SH:
Das funktioniert grundsätzlich. Möglicherweise gibt es aber anderslautende Erlasse des zuständigen Ministeriums, womit dienstliche Belange aufgeführt werden, die der Regelung zuwiderlaufen. Ich kenne einige, die beurlaubt sind.
RsQ:
Anders gelesen wird es m. E. schlüssiger:
--- Zitat von: Beamtin123 am 22.02.2023 17:38 ---
(1) Beamtinnen und Beamten mit Dienstbezügen kann auf Antrag Urlaub ohne Dienstbezüge bis zur Dauer von insgesamt sechs Jahren, nach Vollendung des 50. Lebensjahres auf Antrag, der sich auf die Zeit bis zum Beginn des Ruhestandes erstrecken muss, Urlaub ohne Dienstbezüge bewilligt werden, wenn dienstliche Belange nicht entgegenstehen.
--- End quote ---
Ich würde es so verstehen, dass man sich ab 50 in beliebigen/mehreren Teilabschnitten beurlauben lassen kann, aber maximal über einen Zeitraum von sechs Jahren in der Zeit bis zum Beginn des Ruhestandes. M. E. also auch ein Monat, halbes Jahr, ein Jahr, zwei Jahre, ...
Prüfer SH:
Stimmt, es gibt tatsächlich mehrere Möglichkeiten der Auslegung. Wird in unserer Behörde aber so gelebt, dass einige sich mit Anfang 50 für immer aus dem Dienst verabschieden.
RsQ:
... mit 50 ohne Bezüge in den Dauerurlaub? Wie muss man sich das praktisch vorstellen? Die machen dann beruflich was anderes und nehmen später nur die Mindestpension mit?
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