Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TV-L
Arbeitgeberwechsel - Stufenzuordnung
imeseber:
Guten Morgen zusammen,
ich wechele in Kürze den Arbeitgeber. Beide vergüten nach TV-L. Aktuell bin ich der Stufe 9a-3 zugeordnet. Beim neuen Arbeitgeber erfolgt die Vergütung mit einer E10. Gerne würden Sie mich höher vergüten, aber der Stellenplan lässt es nicht zu. Ich habe auch eine Bachelorabschluss. Kann der neue Arbeitgeber meine bisherige Berufserfahrung anerkennen und mir in eigenem Ermessen eine E10 Stufe 4 oder 5 geben oder ist dies generell nicht möglich?
VG Ina
SVAbackagain:
Wenn genügend Zeiten förderlicher Natur in einem oder mehreren Arbeitsverhältnissen vorliegen, kann der Arbeitgeber das tun.
imeseber:
Ja, ich habe insegsamt 10 Jahre Berufserfahrung in dem entsprechenden Bereich
Isie:
Die Stufenzuordnung aufgrund förderlicher Berufserfahrung muss vor Abschluss des Arbeitsvertrages ausgehandelt werden.
imeseber:
Vielen Dank für den Hinweis
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