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[BW] Nachzahlung des FamZuschl. für die Jahre vor 2020

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dimi45:

--- Zitat von: Ozymandias am 23.02.2023 10:53 ---
--- Zitat von: dimi45 am 23.02.2023 08:59 ---
Ich meine alle sind Beamte, alle verrichten gleichen Dienst, aber Nachzahlung sollen nur die erhalten die einen Widerspruch 2014 eingereicht haben? Ergibt das einen Sinn?

Würde gerne Eure Meinung dazu wissen.

--- End quote ---

Querulantentum wird eben belohnt.

Deshalb zukünnftig jedes Jahr Widerspruch einlegen, bis die Schreibmaschine qualmt.

--- End quote ---

Tja traurig aber wahr. Ab heute wird jedes Jahr Widerspruch eingelegt. 

Finanzer:

--- Zitat von: dimi45 am 23.02.2023 10:49 ---Vielen Dank für die Ausführliche Info bzg. dieser Problematik. Das ist natürlich wirklich bitter, vor allem man wird nicht darüber informiert, dass man Widerspruch einlegen soll, muss. Als Beamter, Staatsdiener geht man davon aus, dass das Dienstherr verfassungskonform handelt, in dem Fall Verfassungskonforme Besoldung seinen Beamten überweist.
D.h. ab jetzt muss man immer jedes Jahr Widerspruch einlegen. Denn wer weiß, ob evtl. in ein paar Jahren wieder festgestellt wird, dass die Besoldung zu niedrig ist.

--- End quote ---

Traurig aber wahr. Jedes Jahr Widerspruch einlegen und vorallem viel Werbung in der Dienststelle machen.

Hans:
Neuigkeiten.


https://lbv.landbw.de/-/widerspruchsbearbeitung-und-auszahlung-von-nachzahlungen-f%C3%BCr-jahre-vor-2020-auf-grundlage-des-bvanp-%C3%84g-2022

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