Hallo,
folgender Fall ist bei uns in der Behörde (Land NDS) momentan am Laufen: wir haben vor kurzem eine Stelle intern ausgeschrieben, in der es um IT-Entwicklung geht. Es handelt es dabei bereits um den dritten Versuch, jemanden zu finden. In der Stellenausschreibung befand sich als zwingende Voraussetzung, dass diese Person einen (Fach-)Hochschulabschluss in den Richtungen Informatik, Wirtschaftsinformatik u.ä. vergleichbares mitbringen muss.
Es hat sich ein interner Bewerber gefunden. Der Fachbereichsleiter ist ganz glücklich mit diesem Bewerber und möchte ihn gerne auf der Stelle sehen, aber der Bewerber hat halt keinen einschlägigen Hochschulabschluss. Dem Fachbereich und der Dienststelle ist das soweit tatsächlich egal, und möchte diesen Mann. Der Personalrat moniert allerdings, dass das Aufweichen dieser zwingenden Voraussetzung kritisch zu sehen ist. Vor allem vor dem Hintergrund, dass in der Vergangenheit in ähnlichen Konstellationen Bewerber mit dem Hinweis des fehlenden Abschluss abgelehnt wurden.
Mich würde interessieren, ob das tatsächlich so in Ordnung ist. Mir selber ist klar, dass man in der aktuellen Arbeitsmarktlage froh sein sollte, aber es wäre nett zu wissen ob es da tatsächlich rechtliche Bedenken gibt.