So ist es. Wobei der Faktor, mit dem Beurteilungen zu unterschiedlichen Statusämtern zu gewichten sind, nicht durch ständige Rechtsprechung festgelegt ist.
Es kann also pro Differenz des Statusamts ebenso eine fiktive Höherbenotung um 0,5 wie um 1 oder 2 Stufen berechnet werden.
Wichtig ist, dass dieser Faktor zu Beginn des Auswahlverfahrens festgelegt ist und im Idealfall in der Dienststelle einheitlich gehandhabt wird, um keine Angriffsfläche wegen Willkür zu bieten.
Der ganze andere Klamauk wie Assessment, Rollenspielchen und Vorstellungsgespräch kann allenfalls das Zünglein an der Waage sein, um sich zwischen zwei gleichwertig dienstlich beurteilen Kandidaten zu entscheiden.