Liebe ÖD-Community,
das Beamtenrecht ist bei mir nun ein paar Tage her, weswegen ich gerne die folgende Frage an euch Profis stellen möchte:
Wenn ich zu einem anderen Dienstherrn (anderes Bundesland oder zum Bund) auf eine höhrerwertige Stelle (z.B. von A 11 in A 14) wechsel, werde ich dann direkt in das jeweilige Amt ernannt?
Hintergrund: Ich befinde mich im gD. Mache zurzeit aber einen Master und überlege den Aufstieg durch einen Dienstherrnwechsel, wenn möglich, ein wenig zu beschleunigen. Über Einschätzungen oder Erfahrungsberichte würde ich mich freuen