Autor Thema: Interne Stellenkündigung  (Read 2182 times)

Technik2023

  • Newbie
  • *
  • Beiträge: 2
Interne Stellenkündigung
« am: 24.02.2023 09:09 »
Hallo liebe Gemeinde,

ich bin an einem Flughafen in Bayern tätig. Seit 3 Jahren habe ich eine interne Stelle angenommen als „Techniker“. Unsere Aufgaben sind Wartung von Röntgenanlagen, Bodyscanner usw.

Hauptsächlich arbeite ich als Luftsicherheitsassistent und das Technikerzeug muss ich immer nebenbei machen. 
Eingestellt wurde ich damals in der E6 Stufe 2. Mittlerweile bin ich 6/3.

Ich habe mittlerweile einige Lehrgänge besucht, die den Chef natürlich ordentlich Geld gekostet haben. Nach einigen Diskussionen zwischen anderen Technikern und Kollegen bin ich zum Entschluss gekommen, dass ich den „Techniker“ wieder abgeben möchte, da die versprochene Höhergruppierung seit Monaten nicht wahrgenommen wird, keine richtige Ausbildung (wodurch Stress entsteht) und andere Technikerkollegen mal in der E7 oder E8 sind.
Durch den Techniker und Lehrgänge habe ich auch in einem Bereich der Firma eine Führungsposition, wo ich öfters eingesetzt werde. Man beachte ohne Höhergruppierung!

Nun zu meiner Frage:

Ich habe damals zum internen Stellenbeginn keinen Vertrag oder dergleichen bekommen. Kann ich trotz der hohen Kosten die in mich investiert wurden den „Techniker“ Job kündigen, damit ich normaler Mitarbeiter wieder bin?
Ich war vor paar wochen beim Einsatzleiter deswegen. Mir wurde verwehrt als „Techniker“ zu kündigen. Jedoch habe icz ja nichts schriftliches wo steht, dass ich mich verpflichte dies auszuüben.

Für tipps bin ich dankbar.

Vg :)

SVAbackagain

  • Hero Member
  • *****
  • Beiträge: 1,381
Antw:Interne Stellenkündigung
« Antwort #1 am: 24.02.2023 09:18 »
Eine nicht eingruppierungsrelevante Tätigkeitsänderung steht zur einseitigen Disposition des Arbeitgebers im Rahmen seines Direktionsrechts, eine eingruppierungsrelevante Tätigkeitsänderung bedarf der mindestens impliziten Übereinkunft der Parteien.

Landsknecht

  • Full Member
  • ***
  • Beiträge: 232
Antw:Interne Stellenkündigung
« Antwort #2 am: 24.02.2023 09:44 »
Nach § 2 NachwG steht dir eine vom AG erstellte Tätigkeitsbeschreibung, idealerweise mit prozentualer Aufteilung deiner Tätigkeiten, zu. Anfordern, dann weiter schauen und ggfs. hier nachfragen.

SVAbackagain

  • Hero Member
  • *****
  • Beiträge: 1,381
Antw:Interne Stellenkündigung
« Antwort #3 am: 24.02.2023 10:01 »
Es steht eine kurze Charakterisierung oder Beschreibung der Tätigkeit zu.

ACDSee

  • Full Member
  • ***
  • Beiträge: 144
Antw:Interne Stellenkündigung
« Antwort #4 am: 28.02.2023 09:29 »
Du kannst nur dein Arbeitsverhältnis kündigen, nicht einzelne Tätigkeiten. Fraglich ist daher, welche Aufgaben dir nicht nur vorübergehend übertragen sind. Diese sind zu erfüllen und auf dieser Basis bist du eingruppiert. Daher frage nach, welche Aufgaben dir übertragen wurden. Diese nimmst du dann wahr. Wenn dir die Aufgabe eines Technikers übertragen wurde, bist du entsprechend eingruppiert. Wenn dir die Aufgabe eines Technikers nicht übertragen wurde, nimm diese nicht wahr.

Wenn du der Meinung bist, diese Tätigkeiten sind anders einzugruppieren, als es dein AG gerade meint, weise ihn darauf hin. Bei Streitigkeiten musst du dann ggf. klagen.