Autor Thema: Beförderung A11  (Read 3812 times)

TheBr4in

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Antw:Beförderung A11
« Antwort #15 am: 24.02.2023 23:39 »
Okay. Dann zeig mir mal eine ausgeschriebene Stelle A11/E11 ohne erforderliches Studium.

Mal davon ab: was genau hilft ihm das jetzt für die Frage, ob er bevorzugt wird oder der Beamte?

Der TE könnte ja mal sagen was er für eine Ausbildung hat und was das für eine Stelle ist. 
« Last Edit: 24.02.2023 23:46 von TheBr4in »

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Antw:Beförderung A11
« Antwort #16 am: 24.02.2023 23:52 »
Okay. Dann zeig mir mal eine ausgeschriebene Stelle A11/E11 ohne erforderliches Studium.

Mal davon ab: was genau hilft ihm das jetzt für die Frage, ob er bevorzugt wird oder der Beamte?

Der TE könnte ja mal sagen was er für eine Ausbildung hat und was das für eine Stelle ist.

Die Frage, bzw. die Diskussion ging um die notwendige Qualifikation für die Eingruppierung nach E11. Tariflich ist ein Studium bzw. Al2 im allgemeinen Teil nicht erforderlich. Welche Qualifikationen hingegen ein AG fordert, bleibt ihm überlassen. Allerdings wurden keine solchen Anforderungen des AG geschildert.

TheBr4in

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Antw:Beförderung A11
« Antwort #17 am: 24.02.2023 23:56 »
Nein, das war eben nicht die Frage. Die Frage war:

"Wer hat theoretisch größere Chancen auf die A11."

Die Antwort darauf ist: der Angestellte gar keine. Null. Weil keine Befähigung.

Abgewandelt auf E11 ist die Antwort: das kommt auf die nötige Qualifikation für die Stelle und damit auch die Qualifikation des Bewerbers an. Und auch darauf wen der Beiden der Auswählende haben möchte, da die Auswahl nicht nur von (höchstwahrscheinlich) nicht vergleichbaren Beurteilungen abhängt.

Zudem gibt es Stellen die voraussetzen, dass eine Verbeamtung erfolgen kann, auch wenn zunächst ein Angestelltenverhältnis vorgesehen ist.

All das wissen wir nicht. Und daher ist die Frage schlicht nicht sinnvoll zu beantworten.

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Antw:Beförderung A11
« Antwort #18 am: 25.02.2023 00:02 »
Genau die beiden von mir beantworteten Fragen hast du mit deinem Post

Mit Ersterem hätte er doch die Befähigung für den gD? Dann müsste nur noch die Eignung festgestellt werden.

Wie soll er aber die Befähigung für die A11/E11 haben ohne Studium?

gestellt.

TheBr4in

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Antw:Beförderung A11
« Antwort #19 am: 25.02.2023 01:25 »
Ich glaube nicht, dass es eine A11 bewertete Stelle gibt, für die kein Studium von Nöten ist. Wenn es eine reine E11 Stelle wäre, okay. Aber das ist hier nicht der Fall. Zumal er sagt er hat keine Fortbildungen, nichts. Und keine Befähigung für gD.

Seis drum, die Frage des TE kann einfach nicht beantwortet werden. Ich glaub wir reden aneinander vorbei.

Opa

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Antw:Beförderung A11
« Antwort #20 am: 28.02.2023 18:10 »
Egal, wie ihr euch entscheidet: Bei gleichzeitiger Ausschreibung einer Stelle für TB und Beamte im selben Verfahren wird die Dienststelle im Falle einer Konkurrentenklage untergehen.
Dass dieser Unfug immer noch flächendeckend so betrieben wird liegt lediglich daran, dass nur die allerwenigsten den Weg der Konkurrentenklage gehen.