Autor Thema: Erfahrungstufe  (Read 1282 times)

DavidT

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Erfahrungstufe
« am: 24.02.2023 11:05 »
Hallo,

ich habe nach über 10 Jahren i nder freien Wirtschaft im September eine Stelle im öffentlichen Dienst angefangen. Der Einstellungsprozess hatte sich ziemlich in die Länge gezogen und erst kurz vor Antritt der Stelle kam die enttäuschende Mitteilung, dass für mich statt der in Aussicht gestellten Erfahrungsstufe 3 leider nur Stufe 1 in Betracht käme.

Damit bin ich nach wie vor nicht einverstanden, da ein nicht unbeträchtlicher Teil meiner im Arbeitsvertrag aufgelisteten Tätigkeiten durchaus meiner Berufserfahrung entsprechen.

Meine Frage: Gibt es noch Möglichkeiten, an der Einstufung etwas zu ändern?

SVAbackagain

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Antw:Erfahrungstufe
« Antwort #1 am: 24.02.2023 11:17 »
Es gibt im TV-L keine Erfahrungsstufen. Sofern einschlägige Berufserfahrung von mindestens einem bzw. drei Jahren vorliegt, besteht Anspruch auf Stufe 2 bzw. 3. Einschlägige Berufserfahrung liegt vor, wenn die vorherige Tätigkeit nahezu unverändert fortgeführt wird. Mit Deiner Einstellung liegt die Voraussetzung zur Berücksichtigung förderlicher Zeiten nicht mehr vor.

DavidT

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Antw:Erfahrungstufe
« Antwort #2 am: 24.02.2023 11:47 »
Die ursprüngliche Einstufung lässt sich auch nicht mehr anfechten?

SVAbackagain

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Antw:Erfahrungstufe
« Antwort #3 am: 24.02.2023 11:54 »
Inwiefern denn „anfechten“? Entweder Du hattest einschlägige Berufserfahrung mit der dargelegten Rechtsfolge oder Du hattest keine, was angesichts des Umstands, dass mit Deiner Einstellung kein Personalgewinnungsproblem mehr vorliegen kann und somit die Berücksichtigung förderlicher Zeiten verunmöglicht, in Stufe 1 führt.

E15TVL

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Antw:Erfahrungstufe
« Antwort #4 am: 24.02.2023 12:06 »
Ein "nicht unbeträchtlicher Teil" der auszuübenden Tätigkeiten reicht halt nicht aus, um von einschlägiger Berufserfahrung, also einer "nahezu unverändert fortgeführten Tätigkeit", sprechen zu können.

Organisator

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Antw:Erfahrungstufe
« Antwort #5 am: 24.02.2023 12:08 »
Die ursprüngliche Einstufung lässt sich auch nicht mehr anfechten?

Tariflich nicht. Das hält aber manche Arbeitgeber nicht davon ab, dennoch ein Entgelt einer höheren Stufe zu gewähren. Manche Personaler wissen es nicht besser.

Ansonsten dem AG mitteilen, dass er mit dem Entgelt der Stufe 1 die Probezeit voraussichtlich nicht bestehen wird und ihm zu Verbesserungen anregen.

DavidT

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Antw:Erfahrungstufe
« Antwort #6 am: 24.02.2023 12:50 »
Ich danke für die Antworten.

Aufgrund des recht nahen Endes meiner Probezeit lässt sich dann wohl echt nicht mehr viel machen...

Organisator

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Antw:Erfahrungstufe
« Antwort #7 am: 24.02.2023 13:09 »
Ich danke für die Antworten.

Aufgrund des recht nahen Endes meiner Probezeit lässt sich dann wohl echt nicht mehr viel machen...

Und nach dem Ende der Probezeit darfst du nicht mehr kündigen?

Organisator

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Antw:Erfahrungstufe
« Antwort #8 am: 24.02.2023 13:21 »
Genauer formuliert lässt sich wohl in dieser Anstellung nichts mehr machen. Ich habe nie behauptet, mich dann damit abfinden zu wollen  ;)

aaah, verstanden. Dann sind die Möglichkeiten klar. Bleiben und abfinden oder gehen.

E15TVL

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Antw:Erfahrungstufe
« Antwort #9 am: 24.02.2023 13:23 »
Den 16.5 kann er doch trotzdem immer ziehen, wenn er seinen Abwanderungswillen durch z. B. Einladungen zu Vorstellungsgesprächen, Arbeitsverträgen, o. ä. signalisiert?

SVAbackagain

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Antw:Erfahrungstufe
« Antwort #10 am: 24.02.2023 13:26 »
Der berührt aber die Stufe nicht und um die ging es dem Fragesteller ausweislich der Sachverhaltsschilderung.

DavidT

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Antw:Erfahrungstufe
« Antwort #11 am: 24.02.2023 13:28 »
Ach Mist, wollte noch korrigieren, nicht meinen Beitrag löschen.

Ich habe mich inzwischen u.a. auch deshalb auch schon wegbeworben und werde bald auf die neue Stelle wechseln. Dummerweise bleibt der Arbeitsvertrag dabei bestehen, da in beiden Fällen das Land der Arbeitgeber bleibt.

Das Problem dabei: Da die neue Stelle eine Gruppe höher ist, gilt das ganze wohl als Beförderung. Und da ich  mich in Stufe 1 befinde, bekomme ich dann nur Stufe 2 - bei einer Neueinstellung wäre ich ziemlich sicher in 3 gelandet. Das ich das ganze nun auch noch mitschleppe war mir nicht so bewusst.

Das ganze wurmt mich ziemlich, deswegen meine ursprüngliche Frage

MoinMoin

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Antw:Erfahrungstufe
« Antwort #12 am: 24.02.2023 14:37 »
Ach Mist, wollte noch korrigieren, nicht meinen Beitrag löschen.

Ich habe mich inzwischen u.a. auch deshalb auch schon wegbeworben und werde bald auf die neue Stelle wechseln. Dummerweise bleibt der Arbeitsvertrag dabei bestehen, da in beiden Fällen das Land der Arbeitgeber bleibt.

Das Problem dabei: Da die neue Stelle eine Gruppe höher ist, gilt das ganze wohl als Beförderung. Und da ich  mich in Stufe 1 befinde, bekomme ich dann nur Stufe 2 - bei einer Neueinstellung wäre ich ziemlich sicher in 3 gelandet. Das ich das ganze nun auch noch mitschleppe war mir nicht so bewusst.

Das ganze wurmt mich ziemlich, deswegen meine ursprüngliche Frage
An der Stufe kann man ad hoc nichts drehen, solange du beim Ag bleibst. Aber du kannst das Entgelt von zwei Stufen höher ausbezahlt bekommen, durch Zulage.