Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TV-L
Erfahrungstufe
Organisator:
--- Zitat von: DavidT am 24.02.2023 11:47 ---Die ursprüngliche Einstufung lässt sich auch nicht mehr anfechten?
--- End quote ---
Tariflich nicht. Das hält aber manche Arbeitgeber nicht davon ab, dennoch ein Entgelt einer höheren Stufe zu gewähren. Manche Personaler wissen es nicht besser.
Ansonsten dem AG mitteilen, dass er mit dem Entgelt der Stufe 1 die Probezeit voraussichtlich nicht bestehen wird und ihm zu Verbesserungen anregen.
DavidT:
Ich danke für die Antworten.
Aufgrund des recht nahen Endes meiner Probezeit lässt sich dann wohl echt nicht mehr viel machen...
Organisator:
--- Zitat von: DavidT am 24.02.2023 12:50 ---Ich danke für die Antworten.
Aufgrund des recht nahen Endes meiner Probezeit lässt sich dann wohl echt nicht mehr viel machen...
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Und nach dem Ende der Probezeit darfst du nicht mehr kündigen?
Organisator:
--- Zitat von: DavidT am 24.02.2023 13:21 ---Genauer formuliert lässt sich wohl in dieser Anstellung nichts mehr machen. Ich habe nie behauptet, mich dann damit abfinden zu wollen ;)
--- End quote ---
aaah, verstanden. Dann sind die Möglichkeiten klar. Bleiben und abfinden oder gehen.
E15TVL:
Den 16.5 kann er doch trotzdem immer ziehen, wenn er seinen Abwanderungswillen durch z. B. Einladungen zu Vorstellungsgesprächen, Arbeitsverträgen, o. ä. signalisiert?
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