Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TV-L

Wann beginnen di Tarifverhandlungen für den TVL?

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sebbo83:

--- Zitat von: schmierblatt am 23.03.2023 15:52 ---
--- Zitat von: sebbo83 am 23.03.2023 10:06 ---Konnte eigentlich jemand den Pay-Artikel vom Spiegel Lesen: "So hoch sind die Gehälter im öffentlichen Dienst wirklich" (https://www.spiegel.de/wirtschaft/oeffentlicher-dienst-warum-die-gehaelter-besser-als-gedacht-sind-a-1c22743b-89aa-4238-8557-eeae3fb5446e)?
Mich würde nur mal interessieren, wie die Aussage in der Subüberschrift: "Die Gewerkschaft verweist auf die notorisch schlechte Bezahlung durch den Staat. Aber stimmt das überhaupt?" im Artikel abgehandelt wird?
Meine Frau wollte sich letztes Jahr auf eine E6 Stelle als Sekretärin im Schulamt bewerben, bis wir dann gemeinsam festgestellt haben, dass sie mit einer E6 (bis Stufe 4 etwa) weniger verdient als bei ihren jetzigen Bürosachbearbeiterin-Job in einer privaten Firma. Jährliche Gehaltserhöhungen und üppiges Weihnachtsgeld noch gar nicht mal eingerechnet.

--- End quote ---

Viel Spaß mit diesem Schmierblatt-Artikel:
https://i.ibb.co/NsfmwYx/php-Icjhxm.png

--- End quote ---

Danke für den Link. Und tatsächlich fern von der Realität und nur ein paar Zahlen hergenommen. Am Ende stimmt zwar das Ergebnis mit höher Qualifizierten Fachleuten, aber auch eine Bürofachkraft verdient mehr in der Privatwirtschaft. Vielleicht nicht die 25 jährige - aber die 35 jährige + definitiv.

Der Artikel war tatsächlich Zeitverschwendung und wird wohl nicht mehr sein als eine Aufarbeitung eines Praktikanten. Vielleicht sogar ChatGPT?

E15TVL:

--- Zitat von: sebbo83 am 24.03.2023 09:19 ---Der Artikel war tatsächlich Zeitverschwendung und wird wohl nicht mehr sein als eine Aufarbeitung eines Praktikanten. Vielleicht sogar ChatGPT?

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ChatGPT könnte gut sein. Als Eingabeparameter einfach mitgegeben, dass beim Gehaltsvergleich der öffentliche Dienst gut abschneiden soll, notfalls mit Äpfel-Birnen-Vergleichen und dass Verdi doof ist.

seko:
Habe noch immer nichts offizielles zu den Terminen gefunden. Aber der Artikel bestätigt die hier mutmaßlich genannten Termine: 26.10. und 02.11./03.11 sowie 07.12./08.12.

https://www.gdp.de/gdp/gdpbay.nsf/id/bg-muenchen_tvoed-oder-tvl--was-gilt-eigentlich-fuer-uns

Die Termine interessieren mich persönlich, weil ich für Ende Oktober/Anfang November eigtl. demnächst einen Urlaubsflug buchen wollte. Ich wollte eventuellem Streikchaos zu dieser Zeit auf den Flughäfen aus dem Weg gehen :). Bin mir aber gar nicht sicher, ob die Flughäfen von möglichen Warnstreiks beim TV-L so stark betroffen sind wie zuletzt beim TVöD Bund Kommunen. Hab dazu im Netz leider nicht viel gefunden.

Weiß da jemand mehr wie es sich mit TV-L-Beschäftigten auf den Flughäfen verhält bzw. wer denn auf den Flughäfen eigtl. TV-L-Beschäftigte sind?

ITlerimoed:

--- Zitat von: E15TVL am 24.03.2023 08:49 ---Ein seriöser Vergleich würde weiterhin auch verlangen, dass man ähnliche Jobs oder wenigstens Berufsgruppen miteinander vergleicht, also z. B. Systemadministrator im ÖD versus Systemadministrator in der Privatwirtschaft. Das macht der Autor allerdings nicht. Dort heißt es lediglich, dass in 2018 die Vollzeitbeschäftigten im ÖD 3.841 EUR mtl. verdient haben und "alle anderen" nur 3.406 EUR. Also schön die Mindestlöhner und Aushilfsspargelstecher in die Rechnung mit reingezogen.

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Ein wirklich seriöser Vergleich würde noch die regionellen Umstände mit einbeziehen. Denn eins is klar: In der Privatwirtschaft verdienste nunmal auf dem Land weniger als in den Städten. Aber der ÖD zahlt überall gleich. Und da du hier IT anbringst: Für IT Firmen gibts keinen Tarifvertrag.

andreg:

--- Zitat von: Organisator am 27.02.2023 17:37 ---
--- Zitat von: FrankFurter am 27.02.2023 17:22 ---Warum redet hier keiner über die Verringerung der Wochenarbeitsstunden? Geld kann bleiben, 35 h und fertig.

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Weil du dir damit unnötigerweise Wahlmöglichkeiten verbauen würdest. Gibts mehr Geld, kannst du dir aussuchen, ob du dann bei gleichbleibendem Einkommen deine Arbeitszeit reduzierst oder das Mehr an Geld nimmst.

Die Wahlfreiheit sollte beim AN liegen und nicht vom AG eingeschränkt werden.

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Na ja, auch bei tarifvertraglichen 35 h als Standard kann man 40 h bei 114% Gehalt vereinbaren. Insofern wäre das eine ordentliche Erhöhung. Die Frage ist eher, wie flexibel die AG sind, was im ÖD leider meist null ist.



--- Zitat von: E15TVL am 08.03.2023 11:35 ---
--- Zitat von: Johann am 08.03.2023 10:37 ---So etwas wie ein TV-L IT ist nicht geplant, oder?

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Wohl kaum. Da eher noch eine E 16 wie im TV-H aber selbst das ist eher unrealistisch.

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Selbes Argument: es gibt für nachgefragte AN wie IT-Fachkräfte immer die Möglichkeit eines AT-Vertrags. Gibt deshalb m.E. keinen Bedarf das im Tarifvertrag festzuschreiben. Was es stattdessen bräuchte, ist mehr Flexibilität (geistig wie finanziell) bei den Arbeitgebern.

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