Autor Thema: Stufenlaufzeit bei Entfristung mit BL1 und Zulage  (Read 971 times)

Verena2511

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Hallo Kollegen,

bin seit 01.05.2019 befristet in E9a eingruppiert gewesen. Zum 01.01.2022 wurde mein Vertrag entfristet mit der Bedingung, den BL1 zu absolvieren. Hierdurch wurde ich in E8 eingruppiert. Zum 01.05.2022 habe ich in der E8 Stufe 3 erreicht und in der fiktiven E9a (auf die ich die Zulage erhalte) behalte ich weiterhin Stufe 2. Die Zulage hat sich hierdurch vermindert und ich erhalte im Ergebnis denselben Lohn wir davor.

Meine Frage: Ist es korrekt, dass meine komplette erworbene Stufenlaufzeit in der befristeten E9a Stufe 2 zum 01.01.22 hinten runtergefallen ist und die Stufe 2 ab hier nochmal neu beginnt? Ich verliere hierdurch 1,5 Jahre, da ich diese jetzt nochmal in Stufe 2 stecke obwohl ich seit 01.05.2019 exakt dieselbe Tätigkeit ausübe.

Und hätte man mich zB erst zum 01.06.2022 entfristet, hätte die 3 bereits erreicht und somit auch die Zulage auf E9a 3 erhalten?

SVAbackagain

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Antw:Stufenlaufzeit bei Entfristung mit BL1 und Zulage
« Antwort #1 am: 25.02.2023 15:15 »
Welcher Tarifvertrag findet auf das Arbeitsverhältnis Anwendung?

Verena2511

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Antw:Stufenlaufzeit bei Entfristung mit BL1 und Zulage
« Antwort #2 am: 25.02.2023 15:22 »
Oh sorry, vergessen zu erwähnen. Ich bin im Tvöd-VKA.

SVAbackagain

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Antw:Stufenlaufzeit bei Entfristung mit BL1 und Zulage
« Antwort #3 am: 25.02.2023 15:22 »
Dann solltest Du Deine Frage im entsprechenden Unterforum stellen.