Autor Thema: Kündigung in Probezeit durch Arbeitnehmer  (Read 1638 times)

mphstat

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Kündigung in Probezeit durch Arbeitnehmer
« am: 26.02.2023 13:47 »
Hallo,

Ich möchte meinen Arbeitsvertrag mit einer Uni in der Probezeit kündigen. Da ich schon eine Stellenzusage habe, zu der das Einstellungsverfahren jetzt anläuft, muss ich leider recht kurzfristig kündigen. (Man sollte ja erst kündigen, wenn einem ein neuer Arbeitsvertrag vorliegt.)

Nach TV-L sind es 2 Wochen zum Monatsende. Somit wäre der nächstmögliche, allerspäteste Termin der 17.03.23, richtig?

Wie geht man korrekt vor, damit die Kündigung rechtzeitig rechtswirksam wird?
Es gibt bei meinem aktuellen Arbeitgeber folgende Struktur:
    - direkter Vorgesetzte,
    - Leitung der Organisationseinheit,
    - Personaldezernat der Uni.

Reicht es, dem direkten Vorgesetzten das Kündigungsschreiben auszuhändigen mit der Bitte, mir den Empfang schriftlich zu bestätigen (in der Hoffnung, dass es rechtzeitig weitergeleitet wird an die Personalabteilung), oder sollte/kann man Kopien des Kündigungsschreibens bei Personalabteilung selbst abgeben (sicherheitshalber)?
Gibt es "Worst-case"-Szenarien (aus Arbeitnehmer-Perspektive)?

Vielen Dank für eure Hilfe!

SVAbackagain

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Antw:Kündigung in Probezeit durch Arbeitnehmer
« Antwort #1 am: 26.02.2023 13:54 »
Im Arbeitsvertrag ist ein Arbeitgeber mit Anschrift angegeben. An diesen richtet man die Kündigung, nicht an irgendwelches subalternes Führungspersonal.

FrankFurter

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Antw:Kündigung in Probezeit durch Arbeitnehmer
« Antwort #2 am: 27.02.2023 12:26 »
Hallo,

ich denke, eine Einstellungszusage vom ÖD ist auch hinreichend sicher, dass man schon kündigen kann, bevor man einen neuen Arbeitsvertrag unterschrieben hat - ich hoffe es zumindest auch im eigenen Interesse. Einstellungszusage im Dezember, bisher noch kein AV für Beginn ab 01.04. ... oder sollte ich mich schonmal arbeitssuchend melden?

CU Frankfurter

mphstat

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Antw:Kündigung in Probezeit durch Arbeitnehmer
« Antwort #3 am: 28.02.2023 07:51 »
Hallo,
vielen Dank für die Antworten. Bleibt nur noch die Frage, wie man als Arbeitnehmer korrekt vorgeht:

Variante A:
Ich übergebe das unterschriebene Original-Kündigungsschreiben selbst in der Personalabteilung der Uni. Den Empfang schriftlich bestätigen lassen(?). Hinterher informiere ich den direkten Vorgesetzten über die Kündigung mündlich (und übergebe eine Kopie des Original-Dokuments)?

Variante B:
Das Original-Schreiben dem direkten Vorgesetzten übereichen und dann darauf zu hoffen, dass es rechtzeitig -per Hauspost- an die Personalabteilung der Uni weitergeleitet wird und dort ankommt.

Wie macht man es sinnvollerweise? (Ich habe noch nie gekündigt und bin mir wg. des Prozederes unsicher. Zudem ist es recht kurzfristig vor der Frist.) Variante A erscheint mir die sicherere Vorgehensweise.




SVAbackagain

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Antw:Kündigung in Probezeit durch Arbeitnehmer
« Antwort #4 am: 28.02.2023 07:55 »
Korrekt geht man vor, indem man eine Kündigung an den Arbeitgeber richtet. Dessen Briefanschrift ist im Arbeitsvertrag genannt. Wie der Arbeitgeber seinen internen Informationsfluss organisiert und sicherstellt, ist allein dessen Problem.

FearOfTheDuck

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Antw:Kündigung in Probezeit durch Arbeitnehmer
« Antwort #5 am: 28.02.2023 08:09 »
Sinnvollerweise zeigst du deine Kündigung demjenigen an, mit dem du den AV geschlossen hast. Den hast du gewiss nicht mit dem direkten Vorgesetzten geschlossen, oder?

öfföff

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Antw:Kündigung in Probezeit durch Arbeitnehmer
« Antwort #6 am: 28.02.2023 22:01 »
Dein Vorgesetzter ist für deine Kündigung völlig irrelevant.