Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TV-L
Kündigung in Probezeit durch Arbeitnehmer
FearOfTheDuck:
Sinnvollerweise zeigst du deine Kündigung demjenigen an, mit dem du den AV geschlossen hast. Den hast du gewiss nicht mit dem direkten Vorgesetzten geschlossen, oder?
öfföff:
Dein Vorgesetzter ist für deine Kündigung völlig irrelevant.
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