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Übergabe von Personalsratsunterlagen
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AndreasHL:
Hallo,
bislang war es üblich, dass der Personalrat seine Unterlagen nach Beendigung der Amtszeit vernichtet hat. Eine Übergabe an den neuen PR fand nicht statt. Begründung: was wir entschieden haben, geht den neuen PR nichts an.
Es könnten aber auch Unterlagen vorhanden sein, die Mitglieder des neuen PR betreffen.
Wie ist die Rechtslage?
Viele Grüße
Andreas
NWB:
Eine Übergabe von vertraulichen PR-Unterlagen ist aus Datenschutzgründen unzulässig.
Für NRW § 9 LPVG NW.
BalBund:
--- Zitat von: AndreasHL am 27.02.2023 07:57 ---Hallo,
bislang war es üblich, dass der Personalrat seine Unterlagen nach Beendigung der Amtszeit vernichtet hat. Eine Übergabe an den neuen PR fand nicht statt. Begründung: was wir entschieden haben, geht den neuen PR nichts an.
Es könnten aber auch Unterlagen vorhanden sein, die Mitglieder des neuen PR betreffen.
Wie ist die Rechtslage?
Viele Grüße
Andreas
--- End quote ---
Ein Blick ins Gesetz erleichtert die Rechtsfindung, aber googlen überfordert Dich ja immer wieder wie wir in diesem Forum sehen ;)
Deswegen ein kleiner Hinweis, das LPVG heißt in S-H MBG, die Fundstelle könnte sich zu der in NRW aber fatal ähneln ;-)
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