Kurz gesagt: ohne Grund nein.
Wenn es einen oder mehrere Gründe gibt, dann ja. Aber gem. der gesetzl. Regeln.
Das kommt dann unter anderem auf die Dauer des Dienstverhältnisses an. Und natürlich hängt es von den Gründen ab, die die Behörde anführt.
Dazu hilft ein Blick in Abschnitt 5 Bundesbeamtengesetz. Dort Insbesondere Paragraph 31 und 34.