Autor Thema: Entlassung bei Verbeamtung auf Probe  (Read 1462 times)

Kido2911

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Entlassung bei Verbeamtung auf Probe
« am: 27.02.2023 09:23 »
Guten Morgen,
ich bin als Beamte auf Probe ernannt. Kann der Dienstherr während der Probezeit mich "kurzfristig" entlassen? Also quasi vor meiner ersten Beurteilung?
Als TB ist es ja so, dass in den ersten sechs Monaten mit einer Frist von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen gekündigt werden kann.


TheBr4in

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Antw:Entlassung bei Verbeamtung auf Probe
« Antwort #1 am: 27.02.2023 09:57 »
Kurz gesagt: ohne Grund nein.

Wenn es einen oder mehrere Gründe gibt, dann ja. Aber gem. der gesetzl. Regeln.

Das kommt dann unter anderem auf die Dauer des Dienstverhältnisses an. Und natürlich hängt es von den Gründen ab, die die Behörde anführt.

Dazu hilft ein Blick in Abschnitt 5 Bundesbeamtengesetz. Dort Insbesondere Paragraph 31 und 34.

Kido2911

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Antw:Entlassung bei Verbeamtung auf Probe
« Antwort #2 am: 27.02.2023 09:58 »
(2) 1Die Frist für die Entlassung beträgt bei einer Beschäftigungszeit

1.   bis zum Ablauf von drei Monaten zwei Wochen zum Monatsschluss und
2.   von mehr als drei Monaten sechs Wochen zum Schluss eines Kalendervierteljahres.
2Als Beschäftigungszeit gilt die Zeit ununterbrochener Tätigkeit im Beamtenverhältnis auf Probe im Bereich derselben obersten Dienstbehörde.

Vielen Dank - gefunden!

TheBr4in

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Antw:Entlassung bei Verbeamtung auf Probe
« Antwort #3 am: 27.02.2023 10:00 »
Gern. Und wichtig: ohne Grund geht's nicht.