Autor Thema: Aufruf Warnstreik und HomeOffice  (Read 11032 times)

ITheini

  • Jr. Member
  • **
  • Beiträge: 60
Antw:Aufruf Warnstreik und HomeOffice
« Antwort #30 am: 01.03.2023 09:26 »
Also mit VKA-/KAV-Rundschreiben das machen, was man immer damit tun sollte: neben der Kloschüssel lagern, damit sie wenigstens einen Nutzen haben, falls mal die Rolle leer ist.

Es ist ja sehr schön, wenn man derlei Inhalte so dediziert analysieren kann wie Du es offenbar vermagst. Andere, auch ich, lesen solche Sätze wie "Diese von den Gewerkschaften vertretene Rechtsauffassung ist
unzutreffend. Das zitierte BAG-Urteil ist zu einer anderen Fragestellung ergangen und schlichtweg
nicht einschlägig." und können dann nicht beurteilen welche Rechtsmeinung nun eben "richtig ist". Wenn man nun in einem Betrieb sitzt in dem die Gewerkschaft nicht organisiert ist und damit quasi der einzige Streikende wäre, weiß man eben trotzdem nicht was man tun soll. Da helfen die Belehrungen hier nicht unbedingt weiter...

SVAbackagain

  • Hero Member
  • *****
  • Beiträge: 1,381
Antw:Aufruf Warnstreik und HomeOffice
« Antwort #31 am: 01.03.2023 10:03 »
Warum sollte man als Arbeitnehmer irgendwelchen Verlautbarungen der Koalition der Arbeitgeber Glauben oder gar Vertrauen schenken?

Opa

  • Gast
Antw:Aufruf Warnstreik und HomeOffice
« Antwort #32 am: 01.03.2023 11:28 »
Da es seit 2005 analog des zitierten Urteils in mehreren Streiks bei Behörden des öD von Gewerkschaftsmitgliedern gehandhabt wurde und es auch 18 Jahre später kein „einschlägigeres“ Urteil des BAG zu der Frage gibt, scheint der Hund mehr zu bellen als zu beißen.

Opa

  • Gast
Antw:Aufruf Warnstreik und HomeOffice
« Antwort #33 am: 01.03.2023 11:38 »
Nö. Für das Streikgeld reicht es aus, die Verdienstbescheinigung mit der entsprechend durch den AG vorgenommenen Gehaltskürzung sowie eine Erklärung darüber, wann man die Arbeit niedergelegt hat, vorzulegen. Dazu muss man kein „Streiklokal“ aufsuchen, welches es im Zweifel auch garnicht geben muss.

In welcher Form eine Streikgelderstattung erfolgt legt die jeweilige Gewerkschaft fest. Häufig erfolgt die Auszahlung nur bei Teilnahme an einer Veranstaltung bzw. Streikkundgebung oder Besuch des Streikbüros (z.B. Geschäftsstelle des Bezirks), auf welcher ein Streikausweis  gegengezeichnet wird btw. die Streikenden sich in eine Streikerfassungsliste eintragen. Da reicht nicht einfach nur der Nachweis eines Abzug im Anschluss.
Es ist unerheblich, was „häufig erfolgt“. Allerdings ist richtig, dass die genauen Modalitäten in der Satzung der Gewerkschaft geregelt sind. Da es hier um den öD geht, sind jedoch nur die Gewerkschaften relevant, die Tarifvertragspartei sind. Und sowohl verdi als auch die mir bekannten dbb-Gewerkschaften zahlen das Streikgeld ohne die von dir beschriebenen Umständlichkeiten aus. Bei verdi z.B. kann man das Streikgeld einfach online beantragen.

Alien1973

  • Full Member
  • ***
  • Beiträge: 245
Antw:Aufruf Warnstreik und HomeOffice
« Antwort #34 am: 01.03.2023 16:52 »
Bei uns gab es auch eine Sammel-E-Mail an alle. Wer bei irgendwelchen Streiks mitmachen will soll sich doch bitte beim Amtsleiter vorher melden, danach ausstempeln und die Amtsleiter mögen die Mitarbeiter doch bitte beim Personalamt melden, da ja keine Lohnzahlungen in der Zeit erfolgen.

Es gab darauf einen kleinen Shitstorm für das Personalamt. Passiert ist allerdings nichts, richtig gestellt wurde auch nichts.

In der E-Mail standen auch noch andere Dinge, einzig um die Mitarbeiter und Kollegen zu verunsichern und einzuschüchtern.

So läuft das in der Praxis ab....

Sozialarbeiter

  • Hero Member
  • *****
  • Beiträge: 624
Antw:Aufruf Warnstreik und HomeOffice
« Antwort #35 am: 01.03.2023 21:40 »
An Streiktagen mache ich gar nichts. Kein Einloggen/Einstempeln/Bescheid geben oder sonst etwas in der Art. Streikgelderfassung läuft online.
Wenn ich im Nachhinein gefragt werde, sage ich natürlich, dass ich gestreikt habe.
Fragen im Voraus beantworte ich nicht.
Ich hatte schon mehrfach die Situation, dass ich sowohl volles Gehalt als auch Streikgeld erhalten habe.
Mail-Aktion zur TV-L Tarifrunde:
Solidarisch zeigen und die Verantwortlichen in Hamburg via Mail auffordern auf eine bessere Bezahlung hinzuwirken: https://wastunfuerhamburg.de/

Ich empfehle den Thread zur Hamburg Zulage unter der Rubik Allgemeines, den ich seit 1-2 Jahren stetig füttere.

Britta2

  • Hero Member
  • *****
  • Beiträge: 681
Antw:Aufruf Warnstreik und HomeOffice
« Antwort #36 am: 02.03.2023 06:50 »
Ich hatte schon mehrfach die Situation, dass ich sowohl volles Gehalt als auch Streikgeld erhalten habe.

 8) - vermutlich optimalst im Homeoffice machbar und Dank der DSGVO auch ggü der Kollegen :-)

ITheini

  • Jr. Member
  • **
  • Beiträge: 60
Antw:Aufruf Warnstreik und HomeOffice
« Antwort #37 am: 02.03.2023 10:49 »
Da es seit 2005 analog des zitierten Urteils in mehreren Streiks bei Behörden des öD von Gewerkschaftsmitgliedern gehandhabt wurde und es auch 18 Jahre später kein „einschlägigeres“ Urteil des BAG zu der Frage gibt, scheint der Hund mehr zu bellen als zu beißen.

Also auch die Gewerkschaften teilen explizit mit, dass "für die Teilnahme am Warnstreik, bei der es zu einer Arbeitsniederlegung der Tarifbeschäftigten kommt gilt: keine Arbeitsaufnahme, kein Ein- und Ausstempeln".


Thomber

  • Hero Member
  • *****
  • Beiträge: 552
Antw:Aufruf Warnstreik und HomeOffice
« Antwort #38 am: 02.03.2023 13:05 »
Es gibt aber Bereiche, wo produktiv gearbeitet wird oder es Sprechstunden gibt.  Wenn dort jemand ohne Bescheid zu sagen einfach fernbleibt, klingt das nicht nach regulärem Streik oder?     Früher: Streikende blieben nicht zu Hause, sondern versammelten sich vor der "Firma" und meldeten sich auch bei der Gewerkschaft wegen des Streikgeldes.  Denn ohne Gewerkschaft streiken heißt  - kein Lohn.      Aber mag sein, dass das heute anders geregelt ist.

SVAbackagain

  • Hero Member
  • *****
  • Beiträge: 1,381
Antw:Aufruf Warnstreik und HomeOffice
« Antwort #39 am: 02.03.2023 13:15 »
Genau das ist ein regulärer Streik: man legt seine Arbeit nieder. Das war auch seit dem Bestehen der Bundesrepublik nie anders geregelt noch hätte man sich je dafür irgendwo versammeln müssen.

Flying

  • Hero Member
  • *****
  • Beiträge: 534
Antw:Aufruf Warnstreik und HomeOffice
« Antwort #40 am: 02.03.2023 15:24 »
Es gibt aber Bereiche, wo produktiv gearbeitet wird oder es Sprechstunden gibt.  Wenn dort jemand ohne Bescheid zu sagen einfach fernbleibt, klingt das nicht nach regulärem Streik oder?     Früher: Streikende blieben nicht zu Hause, sondern versammelten sich vor der "Firma" und meldeten sich auch bei der Gewerkschaft wegen des Streikgeldes.  Denn ohne Gewerkschaft streiken heißt  - kein Lohn.      Aber mag sein, dass das heute anders geregelt ist.

Ist so ziemlich alles Quatsch..
Genau dann ist es ein regulärer Streik - heißt nichts anderes als Arbeit niederlegen und der Arbeit fern bleiben.

Sozialarbeiter

  • Hero Member
  • *****
  • Beiträge: 624
Antw:Aufruf Warnstreik und HomeOffice
« Antwort #41 am: 02.03.2023 20:12 »
Ich hatte schon mehrfach die Situation, dass ich sowohl volles Gehalt als auch Streikgeld erhalten habe.

 8) - vermutlich optimalst im Homeoffice machbar und Dank der DSGVO auch ggü der Kollegen :-)
Tatsächlich nicht vor Corona und Homeoffice so gewesen. Manchmal frage ich mich auch, wer da wie schläft, dass es dazu kam.
Mail-Aktion zur TV-L Tarifrunde:
Solidarisch zeigen und die Verantwortlichen in Hamburg via Mail auffordern auf eine bessere Bezahlung hinzuwirken: https://wastunfuerhamburg.de/

Ich empfehle den Thread zur Hamburg Zulage unter der Rubik Allgemeines, den ich seit 1-2 Jahren stetig füttere.

brian

  • Sr. Member
  • ****
  • Beiträge: 363
Antw:Aufruf Warnstreik und HomeOffice
« Antwort #42 am: 03.03.2023 11:23 »
Gab es bei uns auch schon. da hakte es aber wohl an der Kommunikation Jobcenter-Arbeitgeber Kommune.

Saggse

  • Full Member
  • ***
  • Beiträge: 210
Antw:Aufruf Warnstreik und HomeOffice
« Antwort #43 am: 03.03.2023 13:15 »
An Streiktagen mache ich gar nichts. Kein Einloggen/Einstempeln/Bescheid geben oder sonst etwas in der Art. Streikgelderfassung läuft online.
Wenn ich im Nachhinein gefragt werde, sage ich natürlich, dass ich gestreikt habe.
Fragen im Voraus beantworte ich nicht.
Bei uns gibt es die allgemeine Aufforderung an alle Mitarbeiter, Zeiten, in denen man gestreikt hat, im Anschluss zu melden. Ich denke mal, damit sind alle Beteiligten auf der sicheren Seite:

- Der Arbeitgeber erfährt (im Nachgang) zuverlässig, wer wann wie lange gestreikt hat, ohne sich selbst weiter bemühen zu müssen.
- Der Arbeitnehmer ist wirksam(?) verpflichtet, Zeiten, in denen er gestreikt hat, zu melden.

Zitat
Ich hatte schon mehrfach die Situation, dass ich sowohl volles Gehalt als auch Streikgeld erhalten habe.
Mein subjektives Rechtsempfinden sagt mir, dass das irgendwie rechtswidrig sein müsste, aber ich kann mir vorstellen, dass es Konstellationen gibt, in denen das tatsächlich nicht der Fall ist... ;-)

Opa

  • Gast
Antw:Aufruf Warnstreik und HomeOffice
« Antwort #44 am: 03.03.2023 17:16 »
Wenn sich die Gewerkschaft die Gehaltskürzung nachweisen lässt, kann das eigentlich nicht passieren.