Autor Thema: Aufruf Warnstreik und HomeOffice  (Read 26709 times)

Börnie

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Antw:Aufruf Warnstreik und HomeOffice
« Antwort #45 am: 10.03.2023 02:44 »
Nö. Für das Streikgeld reicht es aus, die Verdienstbescheinigung mit der entsprechend durch den AG vorgenommenen Gehaltskürzung sowie eine Erklärung darüber, wann man die Arbeit niedergelegt hat, vorzulegen. Dazu muss man kein „Streiklokal“ aufsuchen, welches es im Zweifel auch garnicht geben muss.

In welcher Form eine Streikgelderstattung erfolgt legt die jeweilige Gewerkschaft fest. Häufig erfolgt die Auszahlung nur bei Teilnahme an einer Veranstaltung bzw. Streikkundgebung oder Besuch des Streikbüros (z.B. Geschäftsstelle des Bezirks), auf welcher ein Streikausweis  gegengezeichnet wird btw. die Streikenden sich in eine Streikerfassungsliste eintragen. Da reicht nicht einfach nur der Nachweis eines Abzug im Anschluss.
Es ist unerheblich, was „häufig erfolgt“. Allerdings ist richtig, dass die genauen Modalitäten in der Satzung der Gewerkschaft geregelt sind. Da es hier um den öD geht, sind jedoch nur die Gewerkschaften relevant, die Tarifvertragspartei sind. Und sowohl verdi als auch die mir bekannten dbb-Gewerkschaften zahlen das Streikgeld ohne die von dir beschriebenen Umständlichkeiten aus. Bei verdi z.B. kann man das Streikgeld einfach online beantragen.

Das ist Bullshit. Auch bei Nutzung des digitalen Streikausweises von verdi wird verlangt, dass dieser durch eine Streikleitung ( durch scannen des QR Codes) bestätigt wird. Und diese Bestätigung erfolgt nur, wenn man als Mitglied zu der auf dem Streikaufruf genannten Kundgebung oder dem auf dem Streikaufruf genannten Streiklokal am Streiktag persönlich erscheint. Ich zitiere die verdi Seite zum digitalen Streikausweis:

Zitat
Digitale Streikunterstützung über meine ver.di

Über meine ver.di kann die Beantragung von Streikunterstützung digital durchgeführt werden. Dazu bekommen Mitglieder eines Betriebs, der bestreikt wird, einen Hinweis durch ver.di-Kolleg*innen. Sie müssen dann den Antrag auf Streikunterstützung für eine Streikwoche ausfüllen und mit dem daraus erstellten QR-Code ihre Anwesenheit beim Streik vor Ort bestätigen. Der QR-Code gilt jeweils für eine ganze Streikwoche, wobei die Anwesenheit beim Streik täglich bestätigt werden muss.

Auch die dbb Gewerkschaften Verfahren ähnlich.
Also nix mit "ich bleibe einfach zuhause und weise nachher meinen Abzug nach"...

SVAbackagain

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Antw:Aufruf Warnstreik und HomeOffice
« Antwort #46 am: 10.03.2023 06:31 »
Wie könnte es denn überhaupt eine „Anwesenheit beim Streik vor Ort“ geben?

Thomber

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Antw:Aufruf Warnstreik und HomeOffice
« Antwort #47 am: 10.03.2023 07:00 »
Es gibt aber Bereiche, wo produktiv gearbeitet wird oder es Sprechstunden gibt.  Wenn dort jemand ohne Bescheid zu sagen einfach fernbleibt, klingt das nicht nach regulärem Streik oder?     Früher: Streikende blieben nicht zu Hause, sondern versammelten sich vor der "Firma" und meldeten sich auch bei der Gewerkschaft wegen des Streikgeldes.  Denn ohne Gewerkschaft streiken heißt  - kein Lohn.      Aber mag sein, dass das heute anders geregelt ist.

Ist so ziemlich alles Quatsch..
Genau dann ist es ein regulärer Streik - heißt nichts anderes als Arbeit niederlegen und der Arbeit fern bleiben.

Also brauchte man sich (zumindest früher) nicht bei der Gewerkschaft melden - sich in die Streikliste einzuschreiben, um Streikgeld zu erhalten.   Interessant.   Und vermutlich durfte damals auch jeder streiken, unabhängig von einer Gewerkschaftsmitgliedschaft und niemand hat seinen Job verloren, wenn er/sie/es ohne Mitgliedsbuch gestreikt hat.  Na, dann war ja alles schon damals gut.

SVAbackagain

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Antw:Aufruf Warnstreik und HomeOffice
« Antwort #48 am: 10.03.2023 07:06 »
Es gab und gibt keinen Zusammenhang zwischen Streikrecht und Gewerkschaftsmitgliedschaft.

Thomber

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Antw:Aufruf Warnstreik und HomeOffice
« Antwort #49 am: 10.03.2023 07:07 »
Es gab und gibt keinen Zusammenhang zwischen Streikrecht und Gewerkschaftsmitgliedschaft.

Und Geld hat auch jeder bekommen.  Genau.

SVAbackagain

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Antw:Aufruf Warnstreik und HomeOffice
« Antwort #50 am: 10.03.2023 07:09 »
Das hat keiner behauptet. Du kannst rumnölen, wie Du willst, es ändert nichts an der dargestellten Rechtslage.

Thomber

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Antw:Aufruf Warnstreik und HomeOffice
« Antwort #51 am: 10.03.2023 07:14 »
Das hat keiner behauptet. Du kannst rumnölen, wie Du willst, es ändert nichts an der dargestellten Rechtslage.

Hatte auch keiner behauptet, dass nur die Mitgliedschaft das Streikrecht begründet.
Ich zielte auf die Bezahlung ab, denn wer keine Bezahlung bekommen hat, hat wohl eher weniger gestreikt. Das formale Recht hilft dann auch nicht sehr.
Imk Übrigen gilt:  Die Beteiligung an einem nicht von einer Gewerkschaft durchgeführten Streik kann Schadensersatz­forderungen auslösen und/oder als Kündigungs­grund dienen.   Auch das zeigt, welche wichtige Position die Gewerkschaften haben.    Natürlich kann man als Mitläufer sich den Beitrag sparen...  aber solche Kollegen braucht man nicht wirklich.

SVAbackagain

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Antw:Aufruf Warnstreik und HomeOffice
« Antwort #52 am: 10.03.2023 08:18 »
Wer keinen Gewerkschaftsbeitrag gezahlt hat, hat dadurch ja mehr als genug Geld gespart, um zu streiken. Es gibt unzählige freie Arbeitnehmer, die sich an Streiks beteiligen. Beim Streik braucht man die Gewerkschaft nur zum Aufruf. Wer meint, die 2ct für Papier und Tinte, um einen solchen zu fertigen, seien es wert, mag Gewerkschafter werden. Brauchen wird man solche Kollegen aufgrund ihres offenkundigen Pechs beim Denken allerdings nicht wirklich.

Thomber

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Antw:Aufruf Warnstreik und HomeOffice
« Antwort #53 am: 10.03.2023 08:56 »
Ohne Gewerkschaft gäbe es keinen rechtmäßigen (geschützten) Streik. Wir brauchen die Gewerkschaften also schon.

MoinMoin

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Antw:Aufruf Warnstreik und HomeOffice
« Antwort #54 am: 10.03.2023 09:08 »
Ohne Gewerkschaft also keine Streik.
Zum streiken braucht es jedoch keine Gewerkschaft, dass darf dann jeder Betroffene, wie er will.
Wer während des Streikens Geld bekommen möchte, der muss halt in die Gewerkschaft.

SVAbackagain

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« Antwort #55 am: 10.03.2023 09:25 »
Ohne Gewerkschaft gäbe es keinen rechtmäßigen (geschützten) Streik. Wir brauchen die Gewerkschaften also schon.

Es hat niemand behauptet, man brauche keine Gewerkschaft, um zum Streik aufzurufen. Ob man dessen (und Gewerkschaften) überhaupt braucht, ist eine Frage der eigenen Qualität und des eigenen Marktwerts.

Thomber

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Antw:Aufruf Warnstreik und HomeOffice
« Antwort #56 am: 10.03.2023 09:33 »
Ohne Gewerkschaft also keine Streik.
Zum streiken braucht es jedoch keine Gewerkschaft, dass darf dann jeder Betroffene, wie er will.
Wer während des Streikens Geld bekommen möchte, der muss halt in die Gewerkschaft.

Streik ohne Gewerkschaft zählt nicht als offizieller Streik. Hatte ich schon geschrieben und wer alleine streikt kann entlassen werden.  Viel Spaß beim Streiken

brian

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Antw:Aufruf Warnstreik und HomeOffice
« Antwort #57 am: 10.03.2023 09:37 »
Wer keinen Gewerkschaftsbeitrag gezahlt hat, hat dadurch ja mehr als genug Geld gespart, um zu streiken. Es gibt unzählige freie Arbeitnehmer, die sich an Streiks beteiligen. Beim Streik braucht man die Gewerkschaft nur zum Aufruf. Wer meint, die 2ct für Papier und Tinte, um einen solchen zu fertigen, seien es wert, mag Gewerkschafter werden. Brauchen wird man solche Kollegen aufgrund ihres offenkundigen Pechs beim Denken allerdings nicht wirklich.

Bei der Argumentation (man hat ja mehr als genug geld gespart) ist die ganze VErhandlung obsolet. Man hat ja genug Geld dass man sogar sparen kann.

SVAbackagain

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« Antwort #58 am: 10.03.2023 09:39 »
Ohne Gewerkschaft also keine Streik.
Zum streiken braucht es jedoch keine Gewerkschaft, dass darf dann jeder Betroffene, wie er will.
Wer während des Streikens Geld bekommen möchte, der muss halt in die Gewerkschaft.

Streik ohne Gewerkschaft zählt nicht als offizieller Streik. Hatte ich schon geschrieben und wer alleine streikt kann entlassen werden.  Viel Spaß beim Streiken
Natürlich kann Streiken ohne Gewerkschaft ein völlig regulärer Streik sein. Zum Streiken braucht man, wie MoinMoin zutreffend ausführt, keine Gewerkschaft. Es muß nur im Vorhinein eine Gewerkschaft dazu aufrufen. Das hat MoinMoin mit seinem ersten Satz zutreffend abgebildet.

SVAbackagain

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Antw:Aufruf Warnstreik und HomeOffice
« Antwort #59 am: 10.03.2023 09:41 »
Wer keinen Gewerkschaftsbeitrag gezahlt hat, hat dadurch ja mehr als genug Geld gespart, um zu streiken. Es gibt unzählige freie Arbeitnehmer, die sich an Streiks beteiligen. Beim Streik braucht man die Gewerkschaft nur zum Aufruf. Wer meint, die 2ct für Papier und Tinte, um einen solchen zu fertigen, seien es wert, mag Gewerkschafter werden. Brauchen wird man solche Kollegen aufgrund ihres offenkundigen Pechs beim Denken allerdings nicht wirklich.

Bei der Argumentation (man hat ja mehr als genug geld gespart) ist die ganze VErhandlung obsolet. Man hat ja genug Geld dass man sogar sparen kann.

Also sind für Dich Verhandlungen obsolet, sobald der lebensnotwendige Konsum mit dem Entgelt bestritten werden kann? Oder inwiefern wäre das ansonsten ein zulässiger Schluß?