Autor Thema: Aufruf Warnstreik und HomeOffice  (Read 10993 times)

SVAbackagain

  • Hero Member
  • *****
  • Beiträge: 1,381
Antw:Aufruf Warnstreik und HomeOffice
« Antwort #75 am: 10.03.2023 11:40 »
Die Streikunterstützung ersetzt nur einen Teil des Verdienstausfalles. Bei 3000 € Brutto gibt es bei Verdi bspw. ca. 9,62 € Streikgeld, während der Verdienstausfall Netto (LStKl. 1, Standardwerte im Rechner auf Rechner24.info) ca. 11,67 € pro Stunde beträgt.

Flying

  • Hero Member
  • *****
  • Beiträge: 534
Antw:Aufruf Warnstreik und HomeOffice
« Antwort #76 am: 10.03.2023 12:37 »
Hallo Kolleginnen und Kollegen. Ich habe jetzt nicht explizit jede Antwort gelesen.

ich halte es jedoch für wichtig, folgenden Hinweis zu geben:

Es ist ein zwingender Tatbestand, dass man Gewerkschaftsmitglied sein muss, um überhaupt streiken zu dürfen.

Alles andere kann disziplinarische Folgen haben.

So ein Humbug.. Dafür hätte ich jetzt wirklich gerne mal eine Quelle

MoinMoin

  • Hero Member
  • *****
  • Beiträge: 5,506
Antw:Aufruf Warnstreik und HomeOffice
« Antwort #77 am: 10.03.2023 13:05 »
Wenn ich Dir sage, dass ich den Text von MoinMoin unklar finde, so ist das meine Meinung. Du kannst das ja anders sehen, interessiert aber nicht.   Das Sender-Empfänger-Problem ist halt subjektitv.
Korrekt.
Zitat
Ich schrieb nämlich davor: "Ohne Gewerkschaft gäbe es keinen rechtmäßigen (geschützten) Streik. Wir brauchen die Gewerkschaften also schon."

Er hat das dann falsch verstanden, reagiert und dann habe ich reagiert ....   
Absolut falsch, ich habe nichts falsch verstanden, du hast mich falsch verstanden.

Ohne Gewerkschaft also keine Streik.
Zum streiken braucht es jedoch keine Gewerkschaft, dass darf dann jeder Betroffene, wie er will.
Wer während des Streikens Geld bekommen möchte, der muss halt in die Gewerkschaft.

Streik ohne Gewerkschaft zählt nicht als offizieller Streik. Hatte ich schon geschrieben und wer alleine streikt kann entlassen werden.  Viel Spaß beim Streiken
Was ich geschrieben habe war: Ohne Gewerkschaft also keine Streik umformuliert Kein Streik ohne Gewerkschaft.
Also wenn Streik, dann nur durch Gewerkschaft. Eine klare Prämisse!
Wenn mein Betrieb bestreikt wird, dann kann ich streiken, egal ob ich in der Gewerkschaft bin oder nicht.
Frage:  Wenn mein Betrieb nicht bestreikt wird, dann kann ich nicht streiken, egal ob ich in der Gewerkschaft bin oder nicht. Korrekt?
Oder darf ich streiken, obwohl die Gewerkschaft mein Betrieb nicht bestreikt?

Also klar ist: Niemand kann ohne Gewerkschaft streiken! Das sagte ja mein erster Satz schon deutlichste.
Das war weder unklar noch unscharf formuliert, finde ich.

Denn es ist Sonnenklar: Streik ohne Gewerkschaftsaufruf zum Streik, ist es kein Streik.
Wenn ich der Arbeit fernbleibe, dann hat das nichts mit Streik zu tun, denn inoffizielle Streiks gibt es logischerweise nicht.

Und: Zum streiken (also es auch machen, die Handlung, nicht der Aufruf) braucht jedoch keine Gewerkschaft, denn dass darf dann jeder Betroffene, wie er will.
Also wenn es ein Streik (in meinem Betrieb gibt) dann kann ich ohne Gewerkschaft streiken.
Und im übrigen, wenn es Streik gibt (den die Gewerkschaft ausgerufen hat) dann ist es trotzdem ein Streik, auch wenn alle weiterhin zur Arbeit gehen und keiner die Arbeit niederlegt.


Oder in kürze: Die Gewerkschaft erschafft den Streik und sehe am Anfang war der Streik und dann kann jederman streiken.  8)

Börnie

  • Full Member
  • ***
  • Beiträge: 211
Antw:Aufruf Warnstreik und HomeOffice
« Antwort #78 am: 10.03.2023 14:48 »
Wie könnte es denn überhaupt eine „Anwesenheit beim Streik vor Ort“ geben?

Damit ist die Anwesenheit am Kundgebungsort (z.B. Kundgebung VOR dem Rathaus auf öffentlichen Gelände) und/oder Streikbüro/-lokal (z.B. Bezirk bei ver.di) gemeint und keine Anwesenheit im Betrieb, die ja sowieso nicht erfolgen darf, da der AG im Rahmen seines Hausrechts ja Streikende auf seinem Betriebsgelände nicht dulden muss und auch in der Regel nicht dulden wird.
Und warum schreibt man nicht, was gemeint ist, sondern etwas völlig anderes? Muss so ein Gewerkschafterproblem sein…

Da musst die ver.dianer fragen. Ich würde das auch anders formulieren.

Thomber

  • Hero Member
  • *****
  • Beiträge: 550
Antw:Aufruf Warnstreik und HomeOffice
« Antwort #79 am: 10.03.2023 15:30 »
@MoinMoin
Deine letzter Text beinhaltet schon wieder an mehreren Stellen Aussagen, die man herausgreifen könnte und die dann schlichtweg falsch wären.  Aber, wie ich selbst ja schrieb, muss man schon den Zusammenhang und auch ältere Texte des Autors berücksichtigen, um den aktuellen Text richtig einordnen zu können.

Es denke, dass öfters einfach Formulierung nicht eindeutig sind, zumindest auf Empfängerseite.   Jeder kennt das auch privat:  Du hast einen Sachverhalt im Kopf und sagst danach etwas.  Der Empfänger hört nur deine Aussage und verbindet sie dann vielleicht mit seinen eigenen Gedanken, die du widerum nicht kennst.   Das ist ein einfacher Beispiel aber, dass die Kommunikation nicht immer einfach ist, wird wohl selbst hier im Forum niemand bestreiten wollen.   

MoinMoin

  • Hero Member
  • *****
  • Beiträge: 5,506
Antw:Aufruf Warnstreik und HomeOffice
« Antwort #80 am: 10.03.2023 16:44 »
@MoinMoin
Deine letzter Text beinhaltet schon wieder an mehreren Stellen Aussagen, die man herausgreifen könnte und die dann schlichtweg falsch wären.
Natürlich kann man logische aufeinander aufbauende Sätze zusammenhangslos verwürfeln.
Interessehalber: Welcher Satz von mir wäre den schlichtweg falsch, wenn man ihn herausgreift?

Denn auch der Satz "Zum streiken braucht es jedoch keine Gewerkschaft, dass darf dann jeder Betroffene, wie er will." den du möglicherweise falsch gedeutet hast, ist auch wenn er alleine steht, korrekt.
Sofern man sich weiß, dass streiken nur möglich ist, wenn die betroffene Gewerkschaft zu einem Streik aufgerufen hat, was vielen nicht klar ist, daher hatte ich ja auch einen Satz dem vorangestellt.


brian

  • Sr. Member
  • ****
  • Beiträge: 362
Antw:Aufruf Warnstreik und HomeOffice
« Antwort #81 am: 15.03.2023 12:40 »
Gerade eben kam eine e-mail von unserem Personalrat bezüglich des Streiks. Da wird ausdrücklich darauf hin gewiesen, daß NICHT ausgestempelt werden darf. Wer ausstempelt ist in der Freizeit. Diejenigen, die bei uns streiken, stempeln sich ein bzw. tragen sich ein mit dem Zusatz "Streik". DAs, was in den Arbeitskampfhinweisen steht ist Humbug.

tina92

  • Full Member
  • ***
  • Beiträge: 140
Antw:Aufruf Warnstreik und HomeOffice
« Antwort #82 am: 15.03.2023 16:29 »
Wie erfährt denn der Arbeitgeber, wer im Streik ist und wer unentschuldigt fehlt?

flip

  • Hero Member
  • *****
  • Beiträge: 554
Antw:Aufruf Warnstreik und HomeOffice
« Antwort #83 am: 15.03.2023 17:16 »
Wie erfährt denn der Arbeitgeber, wer im Streik ist und wer unentschuldigt fehlt?
Das zu ermitteln ist Aufgabe des AG und nicht des AN.