Autor Thema: Krankmeldung mit oder ohne AU?  (Read 3514 times)

SVAbackagain

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Antw:Krankmeldung mit oder ohne AU?
« Antwort #15 am: 28.02.2023 16:42 »
Es kommt bei einer Rechtspflicht nicht darauf an, ob deren Erfüllung überwacht werden kann, ebenso wenig wie es bei einem Mord darauf ankäme, ob man erwischt würde. Wer mordet, ist moralisch degeniert. Wer Rechtspflichten nicht erfüllt, weil deren Erfüllung nicht kontrolliert werden kann, auch.

Flying

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Antw:Krankmeldung mit oder ohne AU?
« Antwort #16 am: 28.02.2023 16:46 »
Es kommt bei einer Rechtspflicht nicht darauf an, ob deren Erfüllung überwacht werden kann, ebenso wenig wie es bei einem Mord darauf ankäme, ob man erwischt würde. Wer mordet, ist moralisch degeniert. Wer Rechtspflichten nicht erfüllt, weil deren Erfüllung nicht kontrolliert werden kann, auch.

Auch wenn der Vergleich einen leichten Hang zur Übertreibung hat, bestreite ich das in Sache nicht mal.
Moral ist das eine - die praktische Umsetzung wird sicherlich trotzdem teilweise zumindest anders sein.

Aber gut, zum Thema ist ja alles gesagt.

Opa

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Antw:Krankmeldung mit oder ohne AU?
« Antwort #17 am: 28.02.2023 17:09 »
Da der Arbeitnehmer am Wochenende zu keiner Arbeitsleistung verpflichtet ist, ist er ebensowenig verpflichtet, seine Arbeitsfähigkeit zu überprüfen und zu beurteilen.

Ob er am Montag in der Lage ist, rückwirkend seine Arbeitsfähigkeit für das Wochenende zu beurteilen, wird maßgeblich von der Schwere der Erkrankung und der daraus resultierenden Eindeutigkeit seines Prüfergebnisses abhängen.

Interessant wird das Spielchen, wenn ich bei 5-Tage-Woche (Mo-Fr) jeweils samstags kräftig feiern gehe, sonntags zweifelsfrei feststelle, arbeitsunfähig zu sein, am Montag gut erholt meine Arbeit aufnehme und dabei der Personalstelle die Arbeitsunfähigkeit für den Sonntag melde.

was_guckst_du

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Antw:Krankmeldung mit oder ohne AU?
« Antwort #18 am: 01.03.2023 07:18 »

Interessant wird das Spielchen, wenn ich bei 5-Tage-Woche (Mo-Fr) jeweils samstags kräftig feiern gehe, sonntags zweifelsfrei feststelle, arbeitsunfähig zu sein, am Montag gut erholt meine Arbeit aufnehme und dabei der Personalstelle die Arbeitsunfähigkeit für den Sonntag melde.
;D

...bei der ersten entsprechenden Mitteilung wird die Personalstelle mit den Augen rollen...ab der zweiten wird man sich um einen amtsärztlichen Termin bemühen...
Gruß aus "Tief im Westen"

Meine Beiträge geben grundsätzlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder und beinhalten keine Rechtsberatung. Meistens sind sie ernster Natur, manchmal aber auch nicht. Bei einer obskuren Einzelfallpersönlichkeit antworte ich auch aus therapeutischen Gründen

was_guckst_du

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Antw:Krankmeldung mit oder ohne AU?
« Antwort #19 am: 01.03.2023 07:20 »
Wer Rechtspflichten nicht erfüllt, weil deren Erfüllung nicht kontrolliert werden kann, auch.

..als Autofahrer schaffe ich es keinen Tag, alle erforderlichen Rechtspflichten zu erfüllen...sind jetzt alle Autofahrer moralisch degeneriert?
Gruß aus "Tief im Westen"

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SVAbackagain

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Antw:Krankmeldung mit oder ohne AU?
« Antwort #20 am: 01.03.2023 07:24 »
Nein, es sei denn, Du seist alle Autofahrer. Aktuell wissen wir nur, dass Du moralisch degeneriert bist.

was_guckst_du

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Antw:Krankmeldung mit oder ohne AU?
« Antwort #21 am: 01.03.2023 07:37 »
...na, dann bin ich ja beruhigt :D
Gruß aus "Tief im Westen"

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brian

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Antw:Krankmeldung mit oder ohne AU?
« Antwort #22 am: 01.03.2023 10:12 »
Und die Norm, die FGL anführte, regelt die Vorlage der Bescheinigung über die Arbeitsunfähigkeit. Es kommt also darauf an, ob der Fragesteller am Wochenende arbeitsunfähig erkrankt war oder nicht. Und dazu hat er sich trotz mehrfacher Nachfrage nicht erklärt.

WEil es irrelevant ist, da er am Wochenende nicht arbeiten muß.

SVAbackagain

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Antw:Krankmeldung mit oder ohne AU?
« Antwort #23 am: 01.03.2023 11:35 »
Es ist nicht irrelevant. Die Norm stellt ausdrücklich auf Kalendertage und nicht auf Arbeitstage ab.

Opa

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Antw:Krankmeldung mit oder ohne AU?
« Antwort #24 am: 01.03.2023 11:47 »
Das kann man auch anders sehen, da der Arbeitnehmer, der an einem arbeitsfreien Tag erkrankt, nicht durch Krankheit an der Erbringung seiner Arbeitsleistung verhindert wird (§ 3 Abs. 1 S. 1 EntgFG).

Somit kann durchaus die Rechtsauffassung vertreten werden, dass der Beginn der Entgeltfortzahlung und somit der Beginn der Frist zur Vorlage einer Bescheinigung frühestens dann eintreten kann, wenn Krankheit und Pflicht zur Erbringung einer Arbeitsleistung zusammentreffen. Im vorliegenden Fall also am Montag.

SVAbackagain

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« Antwort #25 am: 01.03.2023 12:08 »
Nur dann, wenn es darum ginge, ob der Arbeitnehmer durch Arbeitsunfähigkeit infolge von Krankheit an seiner Arbeitsleistung verhindert wäre. Darum geht es in § 5 EntgFG aber eben gerade nicht.

was_guckst_du

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Antw:Krankmeldung mit oder ohne AU?
« Antwort #26 am: 01.03.2023 12:47 »
...der Gesetzgeber hat Kalendertage wählen müssen, da es ja durchaus AN geben soll, die auch an Wochenenden und Feiertagen arbeiten...

...letztendlich entscheidet der AN mit MO-FR Arbeitswoche selbst, ob er am WE arbeitsunfähig erkrankt ist oder ob diese Art der Erkrankung erst am Montag vorliegt...

...ich kenne jedenfalls in meiner Praxis keinen Fall, wo sich ein AN bereits am WE arbeitsunfähig krank gemeldet hat...zumal diese unverzügliche Meldung ja sowieso erst am Montag erfolgen kann, da der AG am WE ja selbst nicht erreichbar ist...
Gruß aus "Tief im Westen"

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SVAbackagain

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Antw:Krankmeldung mit oder ohne AU?
« Antwort #27 am: 01.03.2023 12:54 »
Wenn Menschen an Wochenenden und Feiertagen arbeiten, sind es für diese doch Arbeitstage. Mithin trägt Dein Vortrag, der Gesetzgeber hätte deshalb auf Kalendertage und nicht auf Arbeitstage abstellen müssen, nicht.

was_guckst_du

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Antw:Krankmeldung mit oder ohne AU?
« Antwort #28 am: 01.03.2023 13:01 »
...und wenn auf drei "Arbeitstage" 2 freie Tage kommen und dann wieder ein Arbeitstag, kommt man mit der länger als 3 Tage-Regel nur weiter, wenn im Gesetz ausschließlich Kalendertage stehen..
Gruß aus "Tief im Westen"

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SVAbackagain

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Antw:Krankmeldung mit oder ohne AU?
« Antwort #29 am: 01.03.2023 13:32 »
Nein, man würde schlicht etwas auf Basis von Arbeits- anstatt von Kalendertagen regeln. Beides führt zu unterschiedlichen Ergebnissen. Warum hätte der Gesetzgeber auf Kalendertage abstellen müssen?