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Hilfe! Ich finde kein Personal mehr - Was tun?

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Faunus:
Kaltmiete Düsseldorf Hamburg München bei 75 m2 bei 1000-1500.
Aber ich meine es wurden von mir ganz schnöde 1100 EUR Kaltmiete in den Ring geworfen.  330 EUR Heizkosten/mtl. sind bei 75 m2 trotz Preissteigerung etwas überhöht.

Faunus:

--- Zitat von: Faunus am 06.04.2023 14:36 ---@Opa

Also als alleinerziehende/r Arbeitnehmer/in mit zwei Kindern ein Nettoeinkommen von 3174 € - oder?
Da könnten noch 3240 EUR Steuern durch diverse Geltenmachungen beim Steuerjahresausgleich auch noch  dazukommen.

Kanst Du bitte jetzt noch das Bürgergeld für Alleinerziehende mit 2 Kindern im Alter von 5 und 7 (kein Kindergeld, kein Kindergeldzuschlag, abzügl. Unterhaltsgeld vom Partner) ohne Wohngeld bei der vorgegebenen Miete gegenrechnen?


+8/-27

--- End quote ---


Falsch @Bob Kelso

Ein/e vollzeitarbeitende/r Alleinerziehende/r hat mit allem ca. 41300 EUR/Jahr Einkommen.
Ein/e bürgergeldempfangende/r Alleinerziehende/r hat mit allem ca. 28700 EUR/Jahr Einkommen. (Enthalten Regelbetrag Alleinerziehend, Kind 7, Kind 5 sowie Miete, Heizkosten, GEZ, Telefon)

Oder habe ich da immer noch Wissenslücken/Rechenfehler/etc. drin? Die Unwägbarkeit der Miete... sei's drum. Für mich ist das schon ein ordentlicher Unterschied. Ob es Sinn macht zwei Kinder in erzieherischgelernte Hände 5 Tage die Woche zu geben...


Mir ging es um den Inhalt dieser Aussage, den ich so nicht glauben wollte. Da ich diesen nun nicht ad hoc wiederlegen konnte habe ich ein wenig von den Fähigkeiten der anderen profitiert.  Danke @opa ;-)

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Eine vielversprechende Bewerberin meinte, nachdem sie durch den MAV-Vertreter die Höhe ihres Entgeltes ( hier E6; St.2 :: Steuerklasse II ; 2 Kinder, 5 und 7 Jahre alt; Kirchenstuer : Netto  um 2002 Eur ) erfuhr, "vielen Dank"! Sie würde ja dann mit Kindergeld nur ungefähr 250 Euro über Bürgergeld erhalten; das lohne sich nicht!  Dies würde zu viel Stress als Alleinerziehende mit zwei Kinden, bedeuten.   Sie verabschiedete sich und wünschte uns "viel Erfolg"!
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Organisator:

--- Zitat von: Bob Kelso am 06.04.2023 15:30 ---
--- Zitat von: Organisator am 05.04.2023 21:59 ---
--- Zitat von: Faunus am 05.04.2023 20:02 ---
--- Zitat von: MalZu am 04.04.2023 18:42 ---
Eine vielversprechende Bewerberin meinte, nachdem sie durch den MAV-Vertreter die Höhe ihres Entgeltes ( hier E6; St.2 :: Steuerklasse II ; 2 Kinder, 5 und 7 Jahre alt; Kirchenstuer : Netto  um 2002 Eur ) erfuhr, "vielen Dank"! Sie würde ja dann mit Kindergeld nur ungefähr 250 Euro über Bürgergeld erhalten; das lohne sich nicht!  Dies würde zu viel Stress als Alleinerziehende mit zwei Kinden, bedeuten.   Sie verabschiedete sich und wünschte uns "viel Erfolg"!

--- End quote ---

Hmm.. interessant. Das würde bedeuten, dass
502 EUR Regelsatz Alleinerziehnde
348 EUR KInd 7
318 EUR Kind 5
= 1168 + Kaltmiete + Heizkosten
(Kindergeld ist mit dem Regelsatz abgegolten)

gegenüber.

2002 EUR Vollzeitarbeit E6/2 II
200 EUR Wohngeld ungefähr in Gegenden wie Düsseldorf, Hamburg, München
250 EUR Kindergeld 1. Kind
250 EUR Kindergeld 2. KInd
= 2500 komplett zum mtl. Leben

Da müssten rund 1100 EUR an Kaltmiete und Heizkosten anfallen, damit lediglich 250 EUR mehr beim Arbeiten in einem Vollzeitjob gegenüber Bürgergeld rumkommen.

Also wenn ein verantwortungbewußter Alleinerziehender sich zw. vollständig den Kindern widmen für 1170 EUR/mtl. 
und Vollzeitarbeiten, und daher die Kinder nur noch abends "organisieren",  für 1420 EUR./mtl. entscheiden müsste...Ich denke, die Entscheidung für 100%  Kinder ist nachvollziehbar und mit 5 Std. in der Wo. zusätzlicher Arbeit lassen sich die 250 EUR reinholen.

Auch finde ich es etwas zynisch den Vollzeitjob mit "die Schulzeit von Kindern abdeckt" zu positivieren.

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Zumal es nicht die Alternative gibt, einfach nur Bürgergeld zu beziehen. Jeder ist verpflichtet, seine Arbeitskraft einzusetzen.

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Somit hätte diese Alleinerziehende Mutter mit E6 ( nach Abzug der Miete: In einer Großstadt bei zB. 75 qm : um 1400 Warm, dann noch 1 100 Euro zum Leben! Weniger als das Bürgergeld. Und ich staune.

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Opa hat ein verfügbares Gesamteinkommen von ca. 3.000 € berechnet. Abzüglich 1.400 € Miete komme ich auf 1.600 € zum Leben.

Ab davon ist jeder verpflichtet, seine Arbeitsleistung zum Lebensunterhalt einzusetzen. Wenns finanziell nicht reicht, gäbe es ergänzende (und nicht ersetzende) Leistungen.

Faunus:

--- Zitat von: Organisator am 06.04.2023 15:53 ---Ab davon ist jeder verpflichtet, seine Arbeitsleistung zum Lebensunterhalt einzusetzen. Wenns finanziell nicht reicht, gäbe es ergänzende (und nicht ersetzende) Leistungen.

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Eine Vollzeitstelle für eine/n Alleinerziehende/n von zwei Kindern mit 5 und 7 Jahren... das kann nicht funktionieren und da meine ich nicht das Einkommen, sondern die Folgeschäden für unsere Gesellschaft.

Aber das ist nicht das Thema.

Personal bekommt und hält man u.U. bei geeigneten Rahmenbedingungen. Haben die Kommunen keine Wohungen, keine Autos (Autosharing, Jobticket) , keine Schrebergärten (günstige Pacht, Bauhofunterstützung), keine Veranstaltungen (vergünstigte Tickets), ... Wertschätzung (bitte nicht als hohle Schlagworthülse missverstehen)  ist ein entscheidender Faktor neben einem Gehalt, von dem man "gut" leben möchte.


+8/-28

Organisator:

--- Zitat von: Faunus am 06.04.2023 16:17 ---
Eine Vollzeitstelle für eine/n Alleinerziehende/n von zwei Kindern mit 5 und 7 Jahren... das kann nicht funktionieren und da meine ich nicht das Einkommen, sondern die Folgeschäden für unsere Gesellschaft.


--- End quote ---

Gut möglich. Dann muss ich genauer formulieren; Einsatz der Arbeitsleistung zum Lebensunterhalt im Rahmen der individuellen Möglichkeiten. Diese sind bei zwei Kindern im genannten Alter möglicherweise nicht Vollzeit.

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