Autor Thema: 2 Jahre keine Stellenbeschreibung was kann ich tun?  (Read 2254 times)

Norbert457

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Hallo,

ich habe mich vor über 2 Jahren auf eine Stellenausschreibung beworben und die Arbeitsstelle auch bekommen.
Nun arbeite ich schon 2 Jahre in dieser Position, aber habe für diese Stelle noch keine Stellenbeschreibung bekommen.
Mir wurde immer gesagt, man wüsste ja gar nicht was ich so mache und ich soll diese doch bitte selbst schreiben.
Das habe ich dann auch getan und eine Stellenbeschreibung geschrieben mit Zeitanteilen. Aber diese Stellenbeschreibung wurde auch nicht unterschrieben und ist auch nicht in meiner Personalakte.

Jetzt soll ich aber nebenbei noch eine ganz andere Tätigkeit noch mitmachen und auch Samstag und Sonntag in Schichten arbeiten.
Rufbereitschaft habe ich auch, dazu gab es aber auch nie eine Abordnung, ich verstehe langsam die Welt nicht mehr.

Wie würdet Ihr denn jetzt an meiner Stelle vorgehen das es alles mal ordentlich geregelt wird?

Gruß
Norbert 

SVAbackagain

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Antw:2 Jahre keine Stellenbeschreibung was kann ich tun?
« Antwort #1 am: 28.02.2023 10:24 »
Der öffentliche Arbeitgeber kommt seiner Pflicht zur Beschreibung der Tätigkeit aus dem NachwG auch durch Aushändigung der Stellenausschreibung nach. Eine nicht eingruppierungsrelevante Tätigkeitsänderung ist grundsätzlich vom Direktionsrecht des Arbeitgebers gedeckt. Sie ist ggfs. nach § 3 NachwG nachzuweisen. Für eine Rufbereitschaft ist eine Abordnung nicht erforderlich.

Tagelöhner

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Antw:2 Jahre keine Stellenbeschreibung was kann ich tun?
« Antwort #2 am: 28.02.2023 10:27 »
Der Arbeitgeber schreibt Stellen aus und besetzt diese, um dann anschließend nicht zu wissen, was der jeweilige Arbeitnehmer so den ganzen Tag macht. Comedy vom Feinsten, und passt mal wieder wunderbar zu den vielen Versagerführungskräften, die sich so im ÖD tummeln.

Vielleicht ein Fall für die Aufforderung einer Niederschrift nach § 2 NachwG? Spid wird sich schon noch äußern... ;D

Edit: Siehe da, er war sogar schneller  ;D

Norbert457

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Antw:2 Jahre keine Stellenbeschreibung was kann ich tun?
« Antwort #3 am: 28.02.2023 11:10 »
Nur für euer Verständnis, dass Ihr euch in mich reinversetzen könnt.  ;D

Meine Stelle ist Haus und IT Techniker in einer Schule (mit Hausmeistertätigkeiten)
jetzt Soll ich aber auch eine Woche im Monat als Hafenmeister arbeiten. Davon habe ich absolut gar keine Ahnung.
und auch als Hallenwart in einer Sporthalle und das ganze, aber auch am Samstag und Sonntag.

Ich wüsste garnicht, wo ich meine Kinder unterbringen sollte, da die Betreuungseinrichtungen geschlossen haben.
Die Rufbereitschaft bekomme ich auch nicht bezahlt seit 2 Jahren und Stunden dafür Schreibe ich auch nicht..
Finde das alles etwas merkwürdig...  ???
Das kann doch nicht wirklich alles in Ordnung sein. Oder ich habe wirklich irgendwie falsche Vorstellungen vom öffentlichen Dienst gehabt. *g*

Organisator

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Antw:2 Jahre keine Stellenbeschreibung was kann ich tun?
« Antwort #4 am: 28.02.2023 11:16 »
jetzt Soll ich aber auch eine Woche im Monat als Hafenmeister arbeiten. Davon habe ich absolut gar keine Ahnung.
und auch als Hallenwart in einer Sporthalle und das ganze, aber auch am Samstag und Sonntag.
Das ist persönlich nachvollziehbar, aber wenn dich der AG dort einsetzen möchte, muss er mit deinem Ahnungsmangel leben oder ihn beheben.

Die Rufbereitschaft bekomme ich auch nicht bezahlt seit 2 Jahren und Stunden dafür Schreibe ich auch nicht..
Finde das alles etwas merkwürdig...  ???
Dann würde ich schnellstens mal etwas daran ändern. Rufbereitschaft wäre zu vergüten.

SVAbackagain

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Antw:2 Jahre keine Stellenbeschreibung was kann ich tun?
« Antwort #5 am: 28.02.2023 11:20 »
Wurde denn Rufbereitschaft überhaupt angeordnet?

Norbert457

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Antw:2 Jahre keine Stellenbeschreibung was kann ich tun?
« Antwort #6 am: 28.02.2023 11:27 »
Zur Rufbereitschaft gab es nie etwas Schriftliches. Aber es laufen alle Brandmeldeanlagen und Alarmanlagen und Aufzüge auf meinem Diensttelefon und mir wurde gesagt, dass es meine Aufgabe ist, mich darum zu kümmern.

Mein Problem ist, dass ich 39 Stunden in der Schule jede Woche zu tun habe und ich mich jetzt nebenbei um einen Hafen kümmern soll. Ich bekomme ja nicht weniger Stunden in der Schule und dann bleibt meine Arbeit ja liegen und ich könnte Sie nur durch noch mehr Überstunden bewältigen. Das scheint mir alles nicht sehr sinnvoll.

Tagelöhner

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Antw:2 Jahre keine Stellenbeschreibung was kann ich tun?
« Antwort #7 am: 28.02.2023 11:28 »
Wirkt auf mich immer mehr so, als ob dein AG hier mal wieder einen ahnungslosen Mitarbeiter mit Helfersyndrom gefunden hat, der alles über sich ergehen lässt und damit wunderbar Arbeitgeberprobleme zu seinen eigenen werden lässt. Das soll jetzt keine Beleidigung sein...aber durchaus ein Wachrütteln.

Dein Arbeitgeber nutzt hier augenscheinlich auch sein Direktionsrecht unter Missachtung, dass dies nach billigem Ermessen erfolgen muss. Weise den Arbeitgeber mal ordentlich in seine Schranken, notfalls unter Zuhilfenahme von rechtlichem Beistand.

MoinMoin

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Antw:2 Jahre keine Stellenbeschreibung was kann ich tun?
« Antwort #8 am: 28.02.2023 11:41 »
Zur Rufbereitschaft gab es nie etwas Schriftliches. Aber es laufen alle Brandmeldeanlagen und Alarmanlagen und Aufzüge auf meinem Diensttelefon und mir wurde gesagt, dass es meine Aufgabe ist, mich darum zu kümmern.

Mein Problem ist, dass ich 39 Stunden in der Schule jede Woche zu tun habe und ich mich jetzt nebenbei um einen Hafen kümmern soll. Ich bekomme ja nicht weniger Stunden in der Schule und dann bleibt meine Arbeit ja liegen und ich könnte Sie nur durch noch mehr Überstunden bewältigen. Das scheint mir alles nicht sehr sinnvoll.
Wo ist das Problem, dass du einerseits es selber verschriftlichst und bestätigen lässt, denn die Rufbereitschaft wird schließlich auch bezahlt.

Und wenn du nach 39h deine Arbeit einstellst, wo ist da das Problem?
Der Ag kann dir gerne Überstunden anordnen und entsprechend vergüten.

Norbert457

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Antw:2 Jahre keine Stellenbeschreibung was kann ich tun?
« Antwort #9 am: 28.02.2023 12:06 »
Zur Rufbereitschaft gab es nie etwas Schriftliches. Aber es laufen alle Brandmeldeanlagen und Alarmanlagen und Aufzüge auf meinem Diensttelefon und mir wurde gesagt, dass es meine Aufgabe ist, mich darum zu kümmern.

Mein Problem ist, dass ich 39 Stunden in der Schule jede Woche zu tun habe und ich mich jetzt nebenbei um einen Hafen kümmern soll. Ich bekomme ja nicht weniger Stunden in der Schule und dann bleibt meine Arbeit ja liegen und ich könnte Sie nur durch noch mehr Überstunden bewältigen. Das scheint mir alles nicht sehr sinnvoll.
Wo ist das Problem, dass du einerseits es selber verschriftlichst und bestätigen lässt, denn die Rufbereitschaft wird schließlich auch bezahlt.

Und wenn du nach 39h deine Arbeit einstellst, wo ist da das Problem?
Der Ag kann dir gerne Überstunden anordnen und entsprechend vergüten.

So werde ich das machen. Ich werde es selbst verschriftlichen und vorlegen dann hat der AG die Wahl ob ich es machen soll und sie zahlen es oder ich mache nach Feierabend die Rufumleitung zu einer von Ihnen bestimmten Person.

Nach 39 Stunden einfach die Arbeit neiderlegen ist wohl mein Problem, da ich nicht gern meine Arbeit einfach liegen lasse. Muss ich wohl an mir arbeiten.

Saggse

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Antw:2 Jahre keine Stellenbeschreibung was kann ich tun?
« Antwort #10 am: 03.03.2023 14:45 »
Zur Rufbereitschaft gab es nie etwas Schriftliches. Aber es laufen alle Brandmeldeanlagen und Alarmanlagen und Aufzüge auf meinem Diensttelefon und mir wurde gesagt, dass es meine Aufgabe ist, mich darum zu kümmern.
Dann kannst bzw. musst du dich auch darum kümmern - und zwar innerhalb der vom Arbeitgeber vorgegebenen und vergüteten Arbeitszeit. Wenn diese meinetwegen montags 6:30 Uhr beginnt, dann ist das eben so. Wenn die Alarmanlage am Sonntag etwas meldet, dann klärt sich das Problem entweder ohne dein Zutun oder es besteht am Montag immer noch, und du musst es angehen.

Ich habe es noch nicht ausprobiert, aber ich glaube, wenn ich jetzt anfange, am Wochenende ohne explizite Anordnung irgendwelchen dienstlichen Tätigkeiten nachzugehen, würde mir der Personalrat und vermutlich auch mein Arbeitgeber gehörig auf's Dach steigen - zu Recht!

Außerhalb der Arbeitszeit ist das Diensthandy aus- oder zumindest stummzuschalten!