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2 Jahre keine Stellenbeschreibung was kann ich tun?

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Norbert457:
Hallo,

ich habe mich vor über 2 Jahren auf eine Stellenausschreibung beworben und die Arbeitsstelle auch bekommen.
Nun arbeite ich schon 2 Jahre in dieser Position, aber habe für diese Stelle noch keine Stellenbeschreibung bekommen.
Mir wurde immer gesagt, man wüsste ja gar nicht was ich so mache und ich soll diese doch bitte selbst schreiben.
Das habe ich dann auch getan und eine Stellenbeschreibung geschrieben mit Zeitanteilen. Aber diese Stellenbeschreibung wurde auch nicht unterschrieben und ist auch nicht in meiner Personalakte.

Jetzt soll ich aber nebenbei noch eine ganz andere Tätigkeit noch mitmachen und auch Samstag und Sonntag in Schichten arbeiten.
Rufbereitschaft habe ich auch, dazu gab es aber auch nie eine Abordnung, ich verstehe langsam die Welt nicht mehr.

Wie würdet Ihr denn jetzt an meiner Stelle vorgehen das es alles mal ordentlich geregelt wird?

Gruß
Norbert 

SVAbackagain:
Der öffentliche Arbeitgeber kommt seiner Pflicht zur Beschreibung der Tätigkeit aus dem NachwG auch durch Aushändigung der Stellenausschreibung nach. Eine nicht eingruppierungsrelevante Tätigkeitsänderung ist grundsätzlich vom Direktionsrecht des Arbeitgebers gedeckt. Sie ist ggfs. nach § 3 NachwG nachzuweisen. Für eine Rufbereitschaft ist eine Abordnung nicht erforderlich.

Tagelöhner:
Der Arbeitgeber schreibt Stellen aus und besetzt diese, um dann anschließend nicht zu wissen, was der jeweilige Arbeitnehmer so den ganzen Tag macht. Comedy vom Feinsten, und passt mal wieder wunderbar zu den vielen Versagerführungskräften, die sich so im ÖD tummeln.

Vielleicht ein Fall für die Aufforderung einer Niederschrift nach § 2 NachwG? Spid wird sich schon noch äußern... ;D

Edit: Siehe da, er war sogar schneller  ;D

Norbert457:
Nur für euer Verständnis, dass Ihr euch in mich reinversetzen könnt.  ;D

Meine Stelle ist Haus und IT Techniker in einer Schule (mit Hausmeistertätigkeiten)
jetzt Soll ich aber auch eine Woche im Monat als Hafenmeister arbeiten. Davon habe ich absolut gar keine Ahnung.
und auch als Hallenwart in einer Sporthalle und das ganze, aber auch am Samstag und Sonntag.

Ich wüsste garnicht, wo ich meine Kinder unterbringen sollte, da die Betreuungseinrichtungen geschlossen haben.
Die Rufbereitschaft bekomme ich auch nicht bezahlt seit 2 Jahren und Stunden dafür Schreibe ich auch nicht..
Finde das alles etwas merkwürdig...  ???
Das kann doch nicht wirklich alles in Ordnung sein. Oder ich habe wirklich irgendwie falsche Vorstellungen vom öffentlichen Dienst gehabt. *g*

Organisator:

--- Zitat von: Norbert457 am 28.02.2023 11:10 ---jetzt Soll ich aber auch eine Woche im Monat als Hafenmeister arbeiten. Davon habe ich absolut gar keine Ahnung.
und auch als Hallenwart in einer Sporthalle und das ganze, aber auch am Samstag und Sonntag.

--- End quote ---
Das ist persönlich nachvollziehbar, aber wenn dich der AG dort einsetzen möchte, muss er mit deinem Ahnungsmangel leben oder ihn beheben.


--- Zitat von: Norbert457 am 28.02.2023 11:10 ---Die Rufbereitschaft bekomme ich auch nicht bezahlt seit 2 Jahren und Stunden dafür Schreibe ich auch nicht..
Finde das alles etwas merkwürdig...  ???

--- End quote ---
Dann würde ich schnellstens mal etwas daran ändern. Rufbereitschaft wäre zu vergüten.

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