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Umstellung Bezügestelle Kindergeld

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iceshield1234:
Beamtix,BuBeamter...

Das ist sehr ärgerlich für Einige. Das stimmt. Für mich auch.
Es kann sogar sein, dass wir das KG für März erst im April bekommen (für März natürlich rückwirkend). Und das natürlich abhängig von der letzten Ziffer der KG Nummer.
Sagen wir, du hast eine 6 am Ende der KG Nummer, dann bekommst du erst am 18.04 das KG vom März (rückwirkend) und das vom April direkt (=500,- für ein Kind).
Hier die Termine: https://www.arbeitsagentur.de/familie-und-kinder/auszahlungstermine

Bitte nicht auf mich böse sein, aber das ist die neue Realität.

warum nicht alle KG bekommen am 01.XX.XXXX?
Begründung: "Auszahlung nach Endziffern
Aus technischen Gründen überweist die Familienkasse die monatlichen Leistungen an ihre Kundinnen und Kunden nicht am selben Tag, sondern gestaffelt. Zur Strukturierung der Überweisungen zieht die Familienkasse die Endziffern der Kindergeldnummern heran..."

Was immer das auch heisst, ich verstehe das auch nicht......

BalBund:

--- Zitat von: BuBeamter am 04.03.2023 16:12 ---Natürlich kann man sich das einplanen.

Ich frage mich trotzdem, warum nicht einfach alle Kindergeld am 1. des Monats ausgezahlt bekommen.

--- End quote ---

Kindergeld gehört zu den Sozialleistungen und ist damit, wie im Übrigen alle Leistungen ausser dem Bürgergeld, nachschlägig fällig. Wurde vor x Jahren mal so festgelegt, weil es die Zinslast des Bundes um bis zu 29 Tage drückt, was in der Summe ein hübsches Sümmchen ausmacht. Wurde dann auch direkt bei der Rente so weitergemacht, weil auch das günstiger für den Staat ist.

Die Bundeskasse als ausführendes Organ wäre sicherlich in der Lage, allen gleichzeitig Geld zuzuweisen, faktisch ist es aber (s.o.) nicht gewollt und auch die Mitarbeitenden der BA Familienkasse sind nicht in ausreichendem Maße vorhanden um die ganzen Anordnungen taggleich zu realisieren.

Die Bundesbeamten waren bisher in einer bequemen Lage und haben es aus Gründen der Verwaltungsvereinfachung in der relativ kleinen Familienkasse BVA alle auf einmal bekommen, nun werden alle ganz normal ins BA Verfahren eingereiht und Innovationen im größten öffentlich-rechtlichen Schlachtschiff sind nun einmal so eine Sache...

PolareuD:
Im Gegensatz zum Kinderzuschlag ist das Kindergeld keine Sozialleistung und beruht auf dem Steuerfreibetrag für Kindern gemäß Einkommenssteuergesetz (§62ff EStG).

Frankeee2022:
Also bei der zuständigen Agentur für Arbeit kann man niemanden zwecks Rückfragen erreichen.

Versucht es daher nicht einmal.

Knecht:

--- Zitat von: Frankeee2022 am 06.03.2023 13:45 ---Also bei der zuständigen Agentur für Arbeit kann man niemanden zwecks Rückfragen erreichen.

Versucht es daher nicht einmal.

--- End quote ---

War zu erwarten und habe ich daher erst gar nicht :D

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