Autor Thema: unterschiedliche Einstufung aber gleiche Stellenbeschreibung  (Read 3466 times)

Tike

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Wenn eine Arbeitsstelle ausgeschrieben wird, ist es erlaubt 2 verschiedene Lohnstufen zu zahlen bei gleicher Arbeitsplatzbeschreibung und Verantwortung nur weil man ein etwas niedrigeren Abschluss hat als gesucht?
Hallo zusammen,

Ein Beispiel, es wird eine Techniker Stelle ausgeschrieben, Lohngruppe 9b, es dürfen sich aber auch gerne nicht Techniker bewerben. (Vorausgesetzt entsprechender Berufserfahrung in dem gesuchten Bereich)

Bei uns wird das so gehandhabt, dass der nicht Techniker dann die Stelle bekommt die Lohngruppe aber nicht.
Es wird immer eine Stufe weniger bezahlt, in dem Fall anstatt 9b nur 9a nur weil man kein Techniker ist, die Stelle wurde aber wie gesagt als 9b ausgeschrieben.

Ist das wirklich erlaubt?  Falls nein, wie kann man dagegen argumentieren?

Vielen Dank für eure Antworten.

FearOfTheDuck

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Organisator

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Nicht nur erlaubt sondern tariflich so vorgesehen.

Tike

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Danke für eure Antworten.
Ich dachte in der heutige Zeit wäre so etwas  nicht mehr erlaubt.

SiegVibe

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Auch in der heutigen Zeit darf Bildung belohnt werden. Jedoch wurde noch nicht gesagt, dass die Entgeltordnung bei den speziellen Tätigkeitsmerkmalen des Technikers auch den sonstigen Beschäftigten zulässt. Sofern der Bewerber also über gleichwertige Fertigkeiten und Erfahrungen wie ein Techniker verfügt, steht der TVöD einer Eingruppierung in EG 9b (vorausgesetzt selbstständige und schwierige Tätigkeit) nicht im Weg. Die Fertigkeiten und Erfahrungen müssen jedoch in Tiefe und Umfang mit denen eines Technikers gleichwertig sein, sodass auch die Flexibilität in der Aufgabenwahrnehmung gegeben ist (Zuweisung anderer Aufgaben, die durch einen Techniker ausgeführt werden könnten). Mit "Berufserfahrung in dem gesuchten Bereich" allein ist dies nicht unbedingt gewährleistet, da ein Techniker auch andere Aufgabenbereiche wahrnehmen könnte.

Liegt weder der Techniker-Abschluss vor, noch kann der Mitarbeiter zum sonstigen Beschäftigten zugeordnet werden, ist die Eingruppierung eine Gruppe niedriger korrekt.

MoinMoin

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Danke für eure Antworten.
Ich dachte in der heutige Zeit wäre so etwas  nicht mehr erlaubt.
Was konkret soll nicht erlaubt sein?
Mit einem höheren Berufs-/Bildungsabschluß ist eine höher Qualität bei gleicher Tätigkeit zu erwarten.
Somit wird uU nicht gleichviel geleistet.

ElBarto

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Naja, es geht hier um 9B.
Da ist es zumindest möglich dahingehend zu argumentieren, dass Erfahrung im Tätigkeitsfeld einen höheren Abschluss ersetzen kann.
Vielleicht nicht nicht in jedem Bereich....
Einen rechtlichen Anspruch mag es auch nicht geben.


MoinMoin

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Das ist von EG5 bis EG15 auch der Fall.
Und wenn es den sonstigen Beschäftigten gibt, dann gibt es auch einen rechtlichen Anspruch.

AGeiselhart

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Hallo,

ich selbst habe keinen Techniker und bin in 9B eingruppiert. Mir wurde damals erst 9A geboten aber durch meine Langjährige Erfahrung und Fortbildungen hat die Personalabteilung mir dann mitgeteilt das Sie mir auch 9B gewährt.

Somit es ist vieles möglich, wenn man nur will und wer die Stelle bewertet. In anderen Ämtern bei uns machen Leute den gleichen Job und bekommen nur EG8. Es kommt immer auf das AMT an und da sind die Unterschiede groß. Die Ämter Konkurieren sich schon innerhalb des Arbeitsgebers.

Liebe Grüße aus der Stadt Stuttgart.

Achim

SVAbackagain

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Eingruppierung wird nicht gewährt. Sie ergibt sich unmittelbar aus den tariflichen Regelungen.

MoinMoin

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Es kommt immer auf das AMT an und da sind die Unterschiede groß. Die Ämter Konkurieren sich schon innerhalb des Arbeitsgebers.
Ja einige Ämter irren bewusst
andere unbewusst
was die Eingruppierung angeht.

Und schlaue Ämter übertragen bewusst höherwertige Tätigkeiten (damit eine höhere EG rauskommt), auch wenn sie dann von den Personen nicht ausgeübt werden.