Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TVöD Kommunen

unterschiedliche Einstufung aber gleiche Stellenbeschreibung

<< < (2/3) > >>

MoinMoin:

--- Zitat von: Tike am 28.02.2023 20:02 ---Danke für eure Antworten.
Ich dachte in der heutige Zeit wäre so etwas  nicht mehr erlaubt.

--- End quote ---
Was konkret soll nicht erlaubt sein?
Mit einem höheren Berufs-/Bildungsabschluß ist eine höher Qualität bei gleicher Tätigkeit zu erwarten.
Somit wird uU nicht gleichviel geleistet.

ElBarto:
Naja, es geht hier um 9B.
Da ist es zumindest möglich dahingehend zu argumentieren, dass Erfahrung im Tätigkeitsfeld einen höheren Abschluss ersetzen kann.
Vielleicht nicht nicht in jedem Bereich....
Einen rechtlichen Anspruch mag es auch nicht geben.

MoinMoin:
Das ist von EG5 bis EG15 auch der Fall.
Und wenn es den sonstigen Beschäftigten gibt, dann gibt es auch einen rechtlichen Anspruch.

AGeiselhart:
Hallo,

ich selbst habe keinen Techniker und bin in 9B eingruppiert. Mir wurde damals erst 9A geboten aber durch meine Langjährige Erfahrung und Fortbildungen hat die Personalabteilung mir dann mitgeteilt das Sie mir auch 9B gewährt.

Somit es ist vieles möglich, wenn man nur will und wer die Stelle bewertet. In anderen Ämtern bei uns machen Leute den gleichen Job und bekommen nur EG8. Es kommt immer auf das AMT an und da sind die Unterschiede groß. Die Ämter Konkurieren sich schon innerhalb des Arbeitsgebers.

Liebe Grüße aus der Stadt Stuttgart.

Achim

SVAbackagain:
Eingruppierung wird nicht gewährt. Sie ergibt sich unmittelbar aus den tariflichen Regelungen.

Navigation

[0] Message Index

[#] Next page

[*] Previous page

Go to full version