Allgemeines und Sonstiges > allgemeine Diskussion
Gleiche Tätigkeit unterschiedliches Gehalt
Thomas673:
Hallo,
ich habe in einer Stellenausschreibung einer anderen Behörde eine höhere Eingruppierung gefunden, als ich sie bekomme. Die Anforderungen an die Stelle und der Ausübungsort sind dieselben.
Daher meine Frage: Steht mir nun auch die Eingruppierung zu, da ich ja schon lange meine Stelle mit der niedrigeren Eingruppierung besetze? Kann ich eine neue Stellenbewertung in meiner Behörde fordern?
Viele Grüße
Thomas
brian:
Wer sagt, daß Deine Bezahlung falsch und die andere richtig ist (sollten es tatsächlcih gleiche Tätigkeiten sein, die zu einer gleichen Eingruppierung führen)?
Flying:
Eine neue Stellenbewertung kann man grundsätzlich immer erbitten.
FearOfTheDuck:
Dir steht keine Eingruppierung zu, du bist anhand deiner nicht nur vorübergehend übertragenen Tätigkeiten eingruppiert. Und das immer korrekt. Der AG kann aber mit der Rechtsmeinung, die er sich darüber bildet, falsch liegen. Das wiederum lässt sich gerichtlich überprüfen.
was_guckst_du:
...das ist nichts Besonderes und bringt im Vergleich gar nichts...
...wenn man meint, seine übertragenen Aufgaben stimmen nicht mit der Eingruppierung überein, fertigt man eine neue Stellenbeschreibung an und gibt diese mit der Bitte um neubewertung weiter...wenn man dann mit der Bewertung nicht eineverstanden ist, folgt Eingruppierungsfeststellungsklage...
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