Autor Thema: Gleiche Tätigkeit unterschiedliches Gehalt  (Read 1838 times)

Thomas673

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Gleiche Tätigkeit unterschiedliches Gehalt
« am: 01.03.2023 12:00 »
Hallo,

ich habe in einer Stellenausschreibung einer anderen Behörde eine höhere Eingruppierung gefunden, als ich sie bekomme. Die Anforderungen an die Stelle und der Ausübungsort sind dieselben.
Daher meine Frage: Steht mir nun auch die Eingruppierung zu, da ich ja schon lange meine Stelle mit der niedrigeren Eingruppierung besetze? Kann ich eine neue Stellenbewertung in meiner Behörde fordern?

Viele Grüße
Thomas

brian

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Antw:Gleiche Tätigkeit unterschiedliches Gehalt
« Antwort #1 am: 01.03.2023 12:03 »
Wer sagt, daß Deine Bezahlung falsch und die andere richtig ist (sollten es tatsächlcih gleiche Tätigkeiten sein, die zu einer gleichen Eingruppierung führen)?

Flying

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Antw:Gleiche Tätigkeit unterschiedliches Gehalt
« Antwort #2 am: 01.03.2023 12:22 »
Eine neue Stellenbewertung kann man grundsätzlich immer erbitten.

FearOfTheDuck

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Antw:Gleiche Tätigkeit unterschiedliches Gehalt
« Antwort #3 am: 01.03.2023 12:44 »
Dir steht keine Eingruppierung zu, du bist anhand deiner nicht nur vorübergehend übertragenen Tätigkeiten eingruppiert. Und das immer korrekt. Der AG kann aber mit der Rechtsmeinung, die er sich darüber bildet, falsch liegen. Das wiederum lässt sich gerichtlich überprüfen.

was_guckst_du

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Antw:Gleiche Tätigkeit unterschiedliches Gehalt
« Antwort #4 am: 01.03.2023 12:54 »
...das ist nichts Besonderes und bringt im Vergleich gar nichts...

...wenn man meint, seine übertragenen Aufgaben stimmen nicht mit der Eingruppierung überein, fertigt man eine neue Stellenbeschreibung an und gibt diese mit der Bitte um neubewertung weiter...wenn man dann mit der Bewertung nicht eineverstanden ist, folgt Eingruppierungsfeststellungsklage...
Gruß aus "Tief im Westen"

Meine Beiträge geben grundsätzlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder und beinhalten keine Rechtsberatung. Meistens sind sie ernster Natur, manchmal aber auch nicht. Bei einer obskuren Einzelfallpersönlichkeit antworte ich auch aus therapeutischen Gründen

brian

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Antw:Gleiche Tätigkeit unterschiedliches Gehalt
« Antwort #5 am: 01.03.2023 13:27 »
Eine neue Stellenbewertung kann man grundsätzlich immer erbitten.

Bei wem soll man die erbitten? Es gibt niemanden, der eine STelle bewertet.

was_guckst_du

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Antw:Gleiche Tätigkeit unterschiedliches Gehalt
« Antwort #6 am: 01.03.2023 13:29 »
..woher weiß man denn sonst, dass eine Stelle die Eingrupierung xy hat?...letztendlich ist es der AG der eine Rechtsauffassung über die Eingruppierung hat und die schüttelt er sich auch nicht aus dem Ärmel
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SVAbackagain

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Antw:Gleiche Tätigkeit unterschiedliches Gehalt
« Antwort #7 am: 01.03.2023 13:33 »
Stellen haben überhaupt keine Eingruppierung.

Flying

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Antw:Gleiche Tätigkeit unterschiedliches Gehalt
« Antwort #8 am: 01.03.2023 13:51 »
Eine neue Stellenbewertung kann man grundsätzlich immer erbitten.

Bei wem soll man die erbitten? Es gibt niemanden, der eine STelle bewertet.

Beim Arbeitgeber

was_guckst_du

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Antw:Gleiche Tätigkeit unterschiedliches Gehalt
« Antwort #9 am: 01.03.2023 13:53 »
Stellen haben überhaupt keine Eingruppierung.
Es gibt keine Stellen
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SVAbackagain

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Antw:Gleiche Tätigkeit unterschiedliches Gehalt
« Antwort #10 am: 01.03.2023 13:56 »
Auch dann wäre meine Aussage zutreffend.

was_guckst_du

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Antw:Gleiche Tätigkeit unterschiedliches Gehalt
« Antwort #11 am: 01.03.2023 13:57 »
..und das wäre jetzt inwiefern von Interesse?
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Organisator

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Antw:Gleiche Tätigkeit unterschiedliches Gehalt
« Antwort #12 am: 01.03.2023 13:58 »
Stellen haben überhaupt keine Eingruppierung.
Es gibt keine Stellen
Auf welchem haushaltsmäßigem Instrument werden denn dann die Tarifbeschäftigten geführt?

was_guckst_du

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Antw:Gleiche Tätigkeit unterschiedliches Gehalt
« Antwort #13 am: 01.03.2023 14:01 »
..dazu trifft der TVöD keine Regelung :D
Gruß aus "Tief im Westen"

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brian

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Antw:Gleiche Tätigkeit unterschiedliches Gehalt
« Antwort #14 am: 01.03.2023 14:03 »
Eine neue Stellenbewertung kann man grundsätzlich immer erbitten.

Bei wem soll man die erbitten? Es gibt niemanden, der eine STelle bewertet.

Beim Arbeitgeber

Es gibt niemanden, der eine Stelle bewertet. Auch kein Arbeitgeber.