Autor Thema: Gleiche Tätigkeit unterschiedliches Gehalt  (Read 1836 times)

was_guckst_du

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Antw:Gleiche Tätigkeit unterschiedliches Gehalt
« Antwort #15 am: 01.03.2023 14:04 »

Es gibt niemanden, der eine Stelle bewertet. Auch kein Arbeitgeber.
...aber du weißt schon, wer dir dein Gehalt überweist?
Gruß aus "Tief im Westen"

Meine Beiträge geben grundsätzlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder und beinhalten keine Rechtsberatung. Meistens sind sie ernster Natur, manchmal aber auch nicht. Bei einer obskuren Einzelfallpersönlichkeit antworte ich auch aus therapeutischen Gründen

brian

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Antw:Gleiche Tätigkeit unterschiedliches Gehalt
« Antwort #16 am: 01.03.2023 14:07 »
DEr bewertet aber nicht. der bildet sich eine Rechtsmeinung. Wenn die von meiner abweicht, gehe ich vor GEricht und lasse ein GEricht die Eingruppierung feststellen (auch das Gericht bewertet nicht sondern stellt fest).

was_guckst_du

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Antw:Gleiche Tätigkeit unterschiedliches Gehalt
« Antwort #17 am: 01.03.2023 14:10 »
so ist es..umgangssprachlich spricht man aber trotzdem von "Bewertung"
Gruß aus "Tief im Westen"

Meine Beiträge geben grundsätzlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder und beinhalten keine Rechtsberatung. Meistens sind sie ernster Natur, manchmal aber auch nicht. Bei einer obskuren Einzelfallpersönlichkeit antworte ich auch aus therapeutischen Gründen

SVAbackagain

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Antw:Gleiche Tätigkeit unterschiedliches Gehalt
« Antwort #18 am: 01.03.2023 14:58 »
Was hätten Stelle und Eingruppierung miteinander zu tun?

Organisator

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Antw:Gleiche Tätigkeit unterschiedliches Gehalt
« Antwort #19 am: 01.03.2023 15:06 »
Hallo,

ich habe in einer Stellenausschreibung einer anderen Behörde eine höhere Eingruppierung gefunden, als ich sie bekomme. Die Anforderungen an die Stelle und der Ausübungsort sind dieselben.
Daher meine Frage: Steht mir nun auch die Eingruppierung zu, da ich ja schon lange meine Stelle mit der niedrigeren Eingruppierung besetze? Kann ich eine neue Stellenbewertung in meiner Behörde fordern?

Viele Grüße
Thomas

nein. Die Stellenausschreibungen der anderen Behörde kann zwar sehr ähnlich aussehen, die eingruppierungsrelevanten Arbeitsvorgänge können z.B. aufgrund anderer zeitlicher Anteile zu einer anderen Eingruppierung führen. Insofern kann man von einer Stellenausschreibung keine Rückschlüsse auf eine konkrete Eingruppierung ziehen, allenfalls zu einer gewissen Bandbreite.

Flying

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Antw:Gleiche Tätigkeit unterschiedliches Gehalt
« Antwort #20 am: 02.03.2023 16:39 »
DEr bewertet aber nicht. der bildet sich eine Rechtsmeinung. Wenn die von meiner abweicht, gehe ich vor GEricht und lasse ein GEricht die Eingruppierung feststellen (auch das Gericht bewertet nicht sondern stellt fest).

Jau, du kannst aber auch einfach deinem Arbeitgeber mal einen Hinweis geben, dass sie abweicht und ob mal geschaut werden kann, woran das liegt.
Und dann kann auch ein Arbeitgeber feststellen - zum Gericht gehen kannste dann immer noch. 

was_guckst_du

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Antw:Gleiche Tätigkeit unterschiedliches Gehalt
« Antwort #21 am: 02.03.2023 17:10 »
...bei der KGSt besteht übrigens eine immer weiter wachsende Sammlung von Stellenbewertungen von allen möglichen Stellen...diese Bewertungen kann man sich ansehen/runterladen...jeder Beschäftigte kann sich einen kostenlosen Account einrichten, wenn der eigene AG Mitglied ist...ist ganz einfach
Gruß aus "Tief im Westen"

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