Ungleiche Besoldung bei gleicher Tätigkeit

Begonnen von Ming, 01.03.2023 12:05

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Ming

Liebe Community,
wie sehr Ihr folgenden Sachverhalt: in einem Team einer Bundesbehörde verrichten alle Sachbearbeiter die gleiche Tätigkeit. Alle Sachbearbeiter sind mit A10 besoldet, einen Stellenplan gibt es aktuell nicht, dieser ist seit Jahren ,,in Arbeit". Ein Kollege, der schon seit 25 Jahren dort arbeitet, ist mit A11 besoldet, seine Beförderung erfolgte vor 20 Jahren von A10 auf A11, als man noch nicht sparen musste und man schematisch nach ein paar Jahren befördert wurde, sofern man kein goldenen Löffel gestohlen hat. Alle übrigen Teammitglieder (auch z. T. schon seit über 15 Jahren im Team) fragen sich, aus welchem sachlichen Grund diese Ungleichbehandlung hingenommen werden muss. Jeder hat die gleiche Ausbildung, das gleiche Aufgabenfeld, es gibt keine Sonderaufgaben für die besagte A11- Person, eine Versetzung der A11-Person auf eine höherwertige Stelle ist nicht geplant. Wäre dies ein Fall für den Personalrat? Oder ist dies ,,hinzunehmen"? Was würdet Ihr machen? Vielen Dank für Eure Einschätzung!

Bastel

Es gibt keinen Anspruch auf eine Beförderung. Am besten sucht man sich eine andere Behörde.

was_guckst_du

...handelt es um eine bundestypische Stellenbündelung?
Gruß aus "Tief im Westen"

Meine Beiträge geben grundsätzlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder und beinhalten keine Rechtsberatung. Meistens sind sie ernster Natur, manchmal aber auch nicht. Bei einer obskuren Einzelfallpersönlichkeit antworte ich auch aus therapeutischen Gründen

Ming

nein, dies ist hier nicht der Fall...

was_guckst_du

..dann Stellenbeschreibungen fertigen und Stellen bewerten lassen...(oder handelt es sich bereits um A11 Stellen und es wurde nur nicht befördert?)
Gruß aus "Tief im Westen"

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Ming

Aus 2008 liegt eine Stellenausschreibung vor, in der diese Stellen noch mit A11 ausgeschrieben wurden. In den Stellenausschreibungen danach ist nur noch von ,,A10- vorbehaltlich einer endgültigen Stellenbewertung" die Rede und genau diese Stellenbewertung ist seit vielen Jahren in der Mache und es wird bei Nachfragen ,,um noch etwas Geduld" gebeten.

was_guckst_du

Gruß aus "Tief im Westen"

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Floki


was_guckst_du

...seine ihm nach den Personalvertretunggesetzen obliegenden Rechte und Pflichten wahrnehmen...er hat nämlich unter anderem auch darauf zu achten, dass es zu keinen Ungleichbehandlungen im Geschäftsbereich kommt...

..alles klar?
Gruß aus "Tief im Westen"

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Floki

Nein, nicht alles klar. Sorgt der PR jetzt dafür, dass die anderen A10er befördert werden oder der A11er die Stelle wechseln muss?

Ich sitze auch auf einer Stelle, wo alle die gleiche Tätigkeit ausüben. Wir haben von A9 bis A12, je nach Alter,  alles dabei.

was_guckst_du

...das kommt auf die Situation vor Ort an...eine Ferndiagnose ist mir nicht möglich...
Gruß aus "Tief im Westen"

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was_guckst_du

Zitat von: Floki in 01.03.2023 14:45
Ich sitze auch auf einer Stelle, wo alle die gleiche Tätigkeit ausüben. Wir haben von A9 bis A12, je nach Alter,  alles dabei.
...Stellenbündelung?
Gruß aus "Tief im Westen"

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Floki

Ist das denn überhaupt relevant, wenn kein Anspruch auf Beförderung besteht?

was_guckst_du

...es könnten durch die Ungleichbehandlung Schadensersatzansprüche entstehen..
Gruß aus "Tief im Westen"

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Organisator

Zitat von: Ming in 01.03.2023 12:05
Liebe Community,
wie sehr Ihr folgenden Sachverhalt: in einem Team einer Bundesbehörde verrichten alle Sachbearbeiter die gleiche Tätigkeit. Alle Sachbearbeiter sind mit A10 besoldet, einen Stellenplan gibt es aktuell nicht, dieser ist seit Jahren ,,in Arbeit". Ein Kollege, der schon seit 25 Jahren dort arbeitet, ist mit A11 besoldet, seine Beförderung erfolgte vor 20 Jahren von A10 auf A11, als man noch nicht sparen musste und man schematisch nach ein paar Jahren befördert wurde, sofern man kein goldenen Löffel gestohlen hat. Alle übrigen Teammitglieder (auch z. T. schon seit über 15 Jahren im Team) fragen sich, aus welchem sachlichen Grund diese Ungleichbehandlung hingenommen werden muss. Jeder hat die gleiche Ausbildung, das gleiche Aufgabenfeld, es gibt keine Sonderaufgaben für die besagte A11- Person, eine Versetzung der A11-Person auf eine höherwertige Stelle ist nicht geplant. Wäre dies ein Fall für den Personalrat? Oder ist dies ,,hinzunehmen"? Was würdet Ihr machen? Vielen Dank für Eure Einschätzung!

Ich würde zunächst überlegen, welche Maßnahme aus eurer Sicht der Dienstherr ergreifen sollte und auf welcher rechtlichen Grundlage diese Maßnahme beruhen würde. Startpunkt könnte z.B. euer Personalentwicklungskonzept bzw. die Dienstpostenbewertung sein.