Autor Thema: Ungleiche Besoldung bei gleicher Tätigkeit  (Read 2394 times)

Ming

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Antw:Ungleiche Besoldung bei gleicher Tätigkeit
« Antwort #15 am: 01.03.2023 15:42 »
Vielen Dank für Eure Antworten!

Es ist in der Tat so, dass die Behörde schon seit vielen, vielen Jahren mit der Erstellung eines Stellenplans und der Stellenbewertung beschäftigt ist und hierzu auch immer wieder externe Beratungsunternehmen mit ins Boot geholt hat. Im TVÖD-Bereich ist man damit schon ziemlich weit, bei den Beamten eher nicht. Unter „den Beamtenstellen“ im Haus hat unsere Abteilung/ unser Team diesbezüglich keine Priorität, bzw. man lässt sich Zeit. Der Personalrat ist informiert und versichert auch schon seit Jahren „am Ball“ zu sein.

Unter welchen Umständen würde durch die Ungleichbehandlung ein Schadensersatzanspruch entstehen? Nach welcher Vorschrift?

Organisator

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Antw:Ungleiche Besoldung bei gleicher Tätigkeit
« Antwort #16 am: 01.03.2023 16:16 »
Vielen Dank für Eure Antworten!

Es ist in der Tat so, dass die Behörde schon seit vielen, vielen Jahren mit der Erstellung eines Stellenplans und der Stellenbewertung beschäftigt ist und hierzu auch immer wieder externe Beratungsunternehmen mit ins Boot geholt hat. Im TVÖD-Bereich ist man damit schon ziemlich weit, bei den Beamten eher nicht. Unter „den Beamtenstellen“ im Haus hat unsere Abteilung/ unser Team diesbezüglich keine Priorität, bzw. man lässt sich Zeit. Der Personalrat ist informiert und versichert auch schon seit Jahren „am Ball“ zu sein.

Unter welchen Umständen würde durch die Ungleichbehandlung ein Schadensersatzanspruch entstehen? Nach welcher Vorschrift?

Dazu wäre zunächst zu klären, ob hier im beamtenrechtlichen Sinne ("amtsangemessene Beschäftigung") eine Ungleichbehandlung vorliegt.

BWBoy

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Antw:Ungleiche Besoldung bei gleicher Tätigkeit
« Antwort #17 am: 01.03.2023 17:02 »
puh, wir haben hier Bereiche in denen mtD bis htD gefühlt das gleiche machen. Zudem noch die tatsache, dass viele höhere Besoldungsgruppen damit ausgelastet sind irgendwelche Tabellen zu befüllen.  ::)

TheBr4in

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Antw:Ungleiche Besoldung bei gleicher Tätigkeit
« Antwort #18 am: 01.03.2023 21:44 »
Also der A11 Beamtete wurde A11 als es noch ging und die Stelle so beschrieben war.

Die A10 Beamteten kamen dazu als die Stellen (vorläufig wie bis heute) als A10 ausgeschrieben waren.

Die KollegInnen A10 fragen sich nun nach teils 15-jähriger gemeinsamer Tätigkeit entweder,

1. ob es gerechtfertigt ist, dass der A11 Beamtete die A11 bekommt,
2. sie selbst eigentlich auch A11 besoldet sein müssten?

Das kommt mir ehrlich gesagt auf vielen Ebenen merkwürdig vor.

Heißt das, dass keiner der A10 jemals beförderungswürdig beurteilt wurde? Gibt es die theroetische Möglichkeit auf der Stelle befördert zu werden? Falls dem so ist, dann verstehe ich das Problem nicht.

Und wenn dem nicht so ist, was ist der Grund? Die fehlende Stellenbewertung? Wenn ja: was kann der Beamtete auf A11 dafür? Warum gibt es dann keine Topfwirtschaft? Eventuell sind ja alle A10 nicht gut genug in der Vergleichsgruppe?

Würde nun eine Stellenbewertung durchgeführt und das Ergebnis wäre A11, dann wäre das Problem doch auch nicht gelöst, oder? Solange keiner der A10 nach Eignung, Leistung und Befähigung für eine Beförderung in Frage käme, bliebe der eine Beamtete eben immer der Einzige A11 im Team. Dann wäre das Motto "get over it"

So wie sich das ganze liest, möchte ich nicht der A11 Kollege in diesem Team sein.


Thomber

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Antw:Ungleiche Besoldung bei gleicher Tätigkeit
« Antwort #19 am: 06.03.2023 12:22 »
Also der A11 Beamtete wurde A11 als es noch ging und die Stelle so beschrieben war.

Die A10 Beamteten kamen dazu als die Stellen (vorläufig wie bis heute) als A10 ausgeschrieben waren.

Die KollegInnen A10 fragen sich nun nach teils 15-jähriger gemeinsamer Tätigkeit entweder,

1. ob es gerechtfertigt ist, dass der A11 Beamtete die A11 bekommt,
2. sie selbst eigentlich auch A11 besoldet sein müssten?

Das kommt mir ehrlich gesagt auf vielen Ebenen merkwürdig vor.

Heißt das, dass keiner der A10 jemals beförderungswürdig beurteilt wurde? Gibt es die theroetische Möglichkeit auf der Stelle befördert zu werden? Falls dem so ist, dann verstehe ich das Problem nicht.

Und wenn dem nicht so ist, was ist der Grund? Die fehlende Stellenbewertung? Wenn ja: was kann der Beamtete auf A11 dafür? Warum gibt es dann keine Topfwirtschaft? Eventuell sind ja alle A10 nicht gut genug in der Vergleichsgruppe?

Würde nun eine Stellenbewertung durchgeführt und das Ergebnis wäre A11, dann wäre das Problem doch auch nicht gelöst, oder? Solange keiner der A10 nach Eignung, Leistung und Befähigung für eine Beförderung in Frage käme, bliebe der eine Beamtete eben immer der Einzige A11 im Team. Dann wäre das Motto "get over it"

So wie sich das ganze liest, möchte ich nicht der A11 Kollege in diesem Team sein.


Diesem Beitrag kann ich mich nur anschließen.
Andere hier im Forum hätten geschrieben:  Augen auf bei der Berufswahl ODER Änder was oder leb damit...

"Ungleichbehandlung -- Schadensersatzanspruch?"  Okay, es geht um öD aberr Bisschen Leistung wäre schon nett. Also...

- Ist die Tätigkeit eine A 11 wert, dann PersRat.  (Klage per Anwalt halt ich für nicht erfolgversprechend.)
- Ist die Tätigkeit keine A 11 wert, dann fertig.  (Denn es gibt keine Gleichbehandlung im Unrecht. Aber so sind die Menschen.. Das wurde schon vor 2.000 Jahren thematisiert und ist immer noch aktuell.)