Autor Thema: Höher Gruppierung alter Stelle nach Wechsel  (Read 1688 times)

iGyros

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Hallo zusammen,
ich habe eine kurze Frage. Ich habe einige Jahre in einer Position gearbeitet, bei der die Tätigkeitsbeschreibung nicht mehr ansatzweise mit den Tatsächlichen Aufgaben übereingestimmt hat. Ich habe deutlich mehr und komplexere Aufgaben übernommen.

Ich habe nun eine neue Position angenommen um mich selber weiterzuentwickeln. Um meine alte Position schnell wieder zu besetzten, wurde die Tätigkeitsbeschreibung auf die tatsächlichen Aufgaben angepasst und neu bewertet. Die Stelle wurde von EG 9b auf 11 angepasst. Ich bin nun verärgert, da nach meinem Verständnis der Arbeitgeber dafür sorge zu tragen hat, dass der angestellt „richtig“ eingruppiert ist. Ich war also Jahre lang zu niedrig eingruppiert.

Ich bin noch immer beim gleichen Arbeitgeber. Ich habe nur die Fachgruppe gewechselt. Sollte ich das bei meiner Chefin ansprechen oder habe ich selber schuld, dass ich nicht vorher eine neue Bewertung der Stelle eingefordert habe? Kann ich eine Rückwirkende Zahlung fordern? Vielleicht noch direkt dazu: ich will auch kein Krieg erzeugen, da ich eigentlich gerne dort arbeite wo ich aktuell bin.

Organisator

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Antw:Höher Gruppierung alter Stelle nach Wechsel
« Antwort #1 am: 03.03.2023 08:49 »
Hallo zusammen,
ich habe eine kurze Frage. Ich habe einige Jahre in einer Position gearbeitet, bei der die Tätigkeitsbeschreibung nicht mehr ansatzweise mit den Tatsächlichen Aufgaben übereingestimmt hat. Ich habe deutlich mehr und komplexere Aufgaben übernommen.

Ich habe nun eine neue Position angenommen um mich selber weiterzuentwickeln. Um meine alte Position schnell wieder zu besetzten, wurde die Tätigkeitsbeschreibung auf die tatsächlichen Aufgaben angepasst und neu bewertet. Die Stelle wurde von EG 9b auf 11 angepasst. Ich bin nun verärgert, da nach meinem Verständnis der Arbeitgeber dafür sorge zu tragen hat, dass der angestellt „richtig“ eingruppiert ist. Ich war also Jahre lang zu niedrig eingruppiert.

Ich bin noch immer beim gleichen Arbeitgeber. Ich habe nur die Fachgruppe gewechselt. Sollte ich das bei meiner Chefin ansprechen oder habe ich selber schuld, dass ich nicht vorher eine neue Bewertung der Stelle eingefordert habe? Kann ich eine Rückwirkende Zahlung fordern? Vielleicht noch direkt dazu: ich will auch kein Krieg erzeugen, da ich eigentlich gerne dort arbeite wo ich aktuell bin.

Jupp, du bist selber schuld. Eingruppiert ist man nach den übertragenen Tätigkeiten. Wenn du andere Tätigkeiten übernimmst als dir übertragen wurden, ist das streng genommen sogar pflichtwidrig.

Von daher sollte man, auch im Interesse der Eingruppierung, nur die Tätigkeiten ausführen, die auch vom Arbeitgeber übertragen werden.

FearOfTheDuck

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Antw:Höher Gruppierung alter Stelle nach Wechsel
« Antwort #2 am: 03.03.2023 09:56 »
So ist es. In dem Moment, in dem sich die Aufgaben geändert haben, hättest du darauf drängen können, dass sie dir auch wirksam übertragen werden und somit auch auf die Eingruppierung wirken. Rückwirkend gibt es da nix.
Du erkennst sicher auch, warum der AG dabei so "nachlässig" war. Wenn es ihm denn überhaupt bewusst war, hat er in jedem Fall einen Haufen Geld gespart. Und das nur, weil du es mit dir hast machen lassen.

Das ist blöd für dich. Ob du mit deiner Chefin darüber sprechen möchtest, dass du dich darüber geärgert hast, liegt bei dir. Manchmal hilft sowas ja dem eigenen Wohlbefinden.