Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TV-L
Pausenregelung
Organisator:
--- Zitat von: MoinMoin am 03.03.2023 11:41 ---Die gesetzlichen Bestimmungen sagen, dass du nach 6h Arbeit ein Anrecht auf min. 30 min Pause hast.
--- End quote ---
Nicht nur Anrecht. Pflicht! Vgl. § 4 ArbZG:
Die Arbeit ist durch im voraus feststehende Ruhepausen von mindestens 30 Minuten bei einer Arbeitszeit von mehr als sechs bis zu neun Stunden und 45 Minuten bei einer Arbeitszeit von mehr als neun Stunden insgesamt zu unterbrechen. Die Ruhepausen nach Satz 1 können in Zeitabschnitte von jeweils mindestens 15 Minuten aufgeteilt werden. Länger als sechs Stunden hintereinander dürfen Arbeitnehmer nicht ohne Ruhepause beschäftigt werden.
Der letzte Satz machts deutlich.
M0rg4n477:
--- Zitat von: Organisator am 03.03.2023 12:09 ---
--- Zitat von: MoinMoin am 03.03.2023 11:41 ---Die gesetzlichen Bestimmungen sagen, dass du nach 6h Arbeit ein Anrecht auf min. 30 min Pause hast.
--- End quote ---
....Länger als sechs Stunden hintereinander dürfen Arbeitnehmer nicht ohne Ruhepause beschäftigt werden.
Der letzte Satz machts deutlich.
--- End quote ---
Ok, allerdings ist die Aussage zwar schön und gut, aber nicht überall umsetzbar.
Manchmal geht es aber gar nicht anders. Man kann ja schlecht z.B. bei einer OP nach 6h einfach den OP-Saal verlassen. Patient liegt offen da...aber ich muss jetzt Pause machen, sorry!
Oder in der Forschung nach 6h einfach sagen: ich mach Pause, egal ob ich gerade Proben ziehen muss oder der Versuch gerade noch läuft.
Dafür sind dann flexible Pausenzeiten super. Aber auch hier finde ich, dass man diese immer stempeln sollte. Das ist beiden Parteien (AN und AG) gegenüber fair.
MoinMoin:
--- Zitat von: Organisator am 03.03.2023 12:09 ---Nicht nur Anrecht. Pflicht! Vgl. § 4 ArbZG:
--- End quote ---
Ja, aber auch wenn du pflichtverletzend diese Pause nicht machst und eine Arbeitsleistung erbringst, dann muss der AG diese Arbeitsleistung trotzdem bezahlen.
MoinMoin:
--- Zitat von: M0rg4n477 am 03.03.2023 12:30 ---Ok, allerdings ist die Aussage zwar schön und gut, aber nicht überall umsetzbar.
Manchmal geht es aber gar nicht anders. Man kann ja schlecht z.B. bei einer OP nach 6h einfach den OP-Saal verlassen. Patient liegt offen da...aber ich muss jetzt Pause machen, sorry!
Oder in der Forschung nach 6h einfach sagen: ich mach Pause, egal ob ich gerade Proben ziehen muss oder der Versuch gerade noch läuft.
Dafür sind dann flexible Pausenzeiten super. Aber auch hier finde ich, dass man diese immer stempeln sollte. Das ist beiden Parteien (AN und AG) gegenüber fair.
--- End quote ---
Korrekt, aber man könnte idR seine Arbeit so organisieren, dass man innerhalb der ersten 6h seine Pausen macht.
Also wenn eine OP ansteht, dann macht man nach 3 h seine 30 min Pause und geht dann (zurück) in die OP.
Und wenn die OP dann 6 h doch dauert, dann muss man rechtzeitig jemanden finden, der zwischen durch für 15 Minuten die Klammer hält oder übernimmt.
Man muss seine pause ja nicht exakt nach 6 h anfangen, sondern man muss innerhalb der ersten 6,5 h 30 min pause inkludieren und innerhalb von 9,75h 45 min.
SVAbackagain:
So etwas zu organisieren, ist eine Arbeitgeberaufgabe. An diesen richten sich die Normen des ArbZG.
Navigation
[0] Message Index
[#] Next page
[*] Previous page
Go to full version