Der Datenschutz spielt doch hier wahrscheinlich keine Rolle.
Wenn dem AG etwas zu Ohren kommt muss er sich doch nicht taub stellen.
Der AG wird auch nicht direkt die Abmahnung rausgeschickt haben, sondern bei der betroffenen Person nachgefragt haben.
Anhand der Schilderung nehme ich mal an, dass die Betroffene dann auch angegeben haben wird, dass nicht das Kind krank war sondern sie selbst.
Damit hat der AG alle nötigen Infos aus erster Hand.
Das der Vorfall abgemahnt werden kann ist doch ebenfalls unstrittig. Für mich wäre auch das Vertrauen in die MA verloren.