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Umwandlungstag an einem dienstplanfreien Tag

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PiA:
Ich habe die Arbeitszeiten und -tage auch noch nicht ganz verstanden und was nun Studientage damit zu tun haben, ebenfalls nicht.

Aber:
Wenn der Frei-Tag zu einem Diensttag wird (sorry, ich konnte nicht anders), sollte man an diesem auch (sinnvoll) "regenerieren" können. Terminliche Zustimmung des AG etc. vorausgesetzt.

Allerdings frage ich mich, ob so eine "Feiertagsregelung" ggf. unzulässig ist, denn "eigentlich" sind Feiertage ja nunmal Feiertage...

flip:
Falls du mit "Studientage" Arbeitstage meinst, bei denen die Einrichtung keine Betreuung leistet, hat das nichts mit "frei haben" zu tun.
Nach meiner Auffassung hast du 3/5 des Urlaubsanspruchs von Vollzeitbeschäftigten.
Ebenso nur 1 Regenerationstag und 1 Umwandlungstag (3/5 von 2 = 1,2 gerundet).
An freien Tagen braucht man auch weder Urlaub noch Regenerations-/Umwandlungstag nehmen.
Die SuE-Zulage erhälst du auch nur anteilig, hier allerdings 14,5/39.

machmusik:
Vielen Dank schon mal für Eure Hinweise.
Aber vermutlich habe ich es noch zu kompliziert geschrieben.
Ich habe eine 5-Tage-Woche mit 14,5 Stunden/Woche, arbeite aber nur am Dienstag, Mittwoch und Donnerstag laut Dienstplan. Am Montag und Freitag habe ich laut dem Dienstplan keine Stunden eingetragen, also in der Regel frei. Durch die 5-Tage-Woche darf ich aber am Montag und Freitag zum Dienst bestellt werden, sofern Personalmangel ist. Diese Stunden werden dann zeitnah versucht abzubauen.
Nun ist es so, dass am 19.05. (Brückentag zwischen Himmelfahrt und Wochenende) und am 02.10. (Brückentag zwischen Wochenende und 03. Oktober) die Einrichtung geschlossen ist. Es handelt sich bei diesen Tagen um einen Freitag und einen Montag. Diese Tage hätte ich laut dem Dienstplan frei. Ich muss aber Urlaub einreichen, weil es ein Arbeitstag innerhalb der 5-Tage-Woche ist.
Meine Frage ist nun: Kann ich für diese Tage auch jeweils einen Umwandlungstag lt. TVÖD-SUE einreichen? Mein Arbeitgeber sagt ein, weil sie dann ja keine Stunden gegenrechnen können. Aber wenn ich für diese Tage auch Urlaub nehmen muss, wenn sollte es auch möglich sein, einen Umwandlungstag zu beantragen, oder?

Ich hoffe, jetzt wird es etwas deutlicher. Der Hinweis mit dem Studientag war eher nebensächlich, um klarzustellen, dass ich, wenn dieser auf deinem Montag oder Freitag liegt, auch zum Dienst erscheinen muss.

Ich danke Euch für Euer Mitdenken!

Flying:
Klar, kannste machen.

Wenn du wirklich eine fünf Tage Woche hast, dann muss er die für den entprechenden Tag 14,5/5 - also nicht ganz drei Stunden gegenrechnen.
Wie du deine Tage sonst arbeitest, ist da nicht weiter relevant.

machmusik:
Danke, so hatte ich es mir auch gedacht. Gibt es da irgendwo einen Gesetzestext, damit ich den als Argument nutzen kann?

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