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Höherstufung - trotzdem weniger Entgelt + Zurückzahlung

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Kondor:
@Isie: Genau so sieht es zur Zeit aus.  :-\

SVAbackagain:
Dazu müsste sich die auszuübende Tätigkeit zum entsprechenden Zeitpunkt geändert gehabt haben.

MoinMoin:

--- Zitat von: Kondor am 03.03.2023 17:13 ---@Isie: Genau so sieht es zur Zeit aus.  :-\

--- End quote ---
Das ist fraglich.
In welcher Form und unter welcher Beteiligung des PRs ist dir denn die Tätigkeit im Januar übertragen worden?
Wenn der AG da nicht nachweisen kann, dass du die Tätigkeit übertragen bekommen hast, dann ist uU auch keine  nachteilige Höhergruppierung durchgeführt worden..

Isie:
Ich konstruiere mal einen Sachverhalt: Die Sachbearbeiter der Abteilung A sind für die Ausführung der Gesetze x und y zuständig. Die Arbeitsvorgänge mit höherwertigen Tätigkeiten machen 45% aus und sind nicht eingruppierunhgsrelevant. Es tritt ein neues Gesetz z in Kraft, das Einfluss auf die Ausführung der Gesetze x und y hat und deren Bearbeitung erheblich komplexer macht. Dadurch steigt bei den Sachbearbeitern der Anteil der höherwertigen Arbeitsvorgänge von 45% auf 50%, ohne dass das sofort erkannt wird.
Wären die Sachbearbeiter durch die Änderung der Zeitanteile höhergruppiert?

SVAbackagain:
Die Gesetzesänderung macht für den Sachbearbeiter nichts komplizierter. Er ist nicht der Normadressat. Normadressat ist der Arbeitgeber. Dieser hat die gesetzliche Änderung umzusetzen. Dazu muss er ggfs. die auszuübende Tätigkeit ändern.

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