Autor Thema: [Allg] Dauer Auswahlverfahren für Besetzung des Dienstpostens  (Read 2568 times)

dimi45

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Hallo an Alle,
letztes Jahr 2022 Mai wurde bei uns eine Stelle ( Intern zu besetzen ) ausgeschrieben. D.h. jeder kann sich darauf bewerben. Bis heute wurde diese Stelle nicht besetzt. Im Sommer wurde mitgeteilt, dadurch dass viele im Urlaub sich befinden, wird im September fortgesetzt. Im September passierte nichts. Im Februar 2023 wurde mitgeteilt, dass man abgewartet hat, ob ein neuer Erlass rauskommt bzg. der Notwendigkeit einer Anlassbeurteilung und das wiederum auf Grund des Änderungsgesetzes für Besoldung und Versorgung ( ab dem 01.12.2022 in BW )

Gibt es rechtliche Fristen, Richtlinien usw. wie lange so ein Auswahlverfahren dauern soll, bzw. wie schnell muss eine Stelle besetze werden? Was für Möglichketen hat man darauf Einfluss zu nehmen, wenn es keine Entscheidung kommt?
Vielen Dank!
« Last Edit: 05.03.2023 03:19 von Admin2 »

Prüfer SH

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Das hört sich so an, als ob die Ausschreibung hinterher zurückgezogen wurde, weil sie möglicherweise der "falsche" Kandidat gewonnen hätte. Nicht die feine Art, aber auch nicht unüblich leider.

Wenn alles normal läuft, gehen zuerst die Absagen raus, die Widerspruchsfrist wird abgewartet und anschließend geht die Zusage raus. In der Regel ja auch im eigenen Interesse, den Posten zügig nachzubesetzen. Bei Absagen hat man die Möglichkeit, Einsicht in das Auswahlverfahren zu nehmen.

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Nein und keine

Prüfer SH

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Ich würde mich mal an den Personalrat wenden. Der kann zumindest erzählen, was mit der Ausschreibung passiert ist.

dimi45

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Das hört sich so an, als ob die Ausschreibung hinterher zurückgezogen wurde, weil sie möglicherweise der "falsche" Kandidat gewonnen hätte. Nicht die feine Art, aber auch nicht unüblich leider.

Wenn alles normal läuft, gehen zuerst die Absagen raus, die Widerspruchsfrist wird abgewartet und anschließend geht die Zusage raus. In der Regel ja auch im eigenen Interesse, den Posten zügig nachzubesetzen. Bei Absagen hat man die Möglichkeit, Einsicht in das Auswahlverfahren zu nehmen.

so viel ich weiß, gab es noch gar keine Absagen. Aber die Kernfrage ist, gibt es dazu bestimmte Vorschriften? Es sind 9 Monate vergangen und es liegt immer noch keine Entscheidung vor.

Prüfer SH

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Das spräche ja für einen Rückzieher. Ging es um einen Funktionsposten?

dimi45

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Nein und keine

habe die Antwort erst jetzt gelesen. Also gibt es nichts dazu. d.h. Man kann es unendlich unbesetzt lassen?

dimi45

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Das spräche ja für einen Rückzieher. Ging es um einen Funktionsposten?

In dem Fall schon.

Prüfer SH

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Und du hattest dich beworben und bis heute gar nichts gehört?

Organisator

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Nein und keine

habe die Antwort erst jetzt gelesen. Also gibt es nichts dazu. d.h. Man kann es unendlich unbesetzt lassen?
Es steht im Ermessen des Dienstherren, Dienstposten zu schaffen und zu besetzen oder auch abzuschaffen oder unbesetzt zu lassen.
Zum guten Ton wurde jedoch gehören, zumindest Mal nen Sachstand zu geben.

dimi45

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Und du hattest dich beworben und bis heute gar nichts gehört?

Genau so ist es. Im Sommer hieß es, es ist Urlaubszeit, und wir machen im September weiter ( Auswahlverfahren ) dann war wieder Ruhe, und im Februar 2023 war eben Erlass zwecks Anlassbeurteilung als Grund gesagt, jetzt liegt angeblich dieser Erlass vor, und es wird weiter gemacht.
Als ich nachfragte, wo ich diesen Erlass nachlesen kann, wurde mir gesagt, dass dieser nur für Intern vorgesehen ist. Wobei ein Erlass wird ja soviel ich weiß vom JUM schriftlich erstellt, den auch jeder nachlesen könnte. Deshalb ist es sehr komische Antwort.

clarion

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Ich fürchte,  es ist ein Nasenfaktorverfahren. Die Person, die man ausgesucht hat, hat vermutlich eine schlechtere Regelbeurteilung als die Person,  die man aus welchen Gründen auch immer,  nicht auf dem Posten sehen will.

Man kann durch regelmäßiges Nachfragen nerven und klar machen, dass man das Thema nicht unter den Tisch fallenmlassen wird. Mehr kann man aber nicht tun.

Prüfer SH

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Du müsstest aber wegen der Bewerbung irgendetwas hören dazu. Und wenn es nur der Hinweis ist, dass die Ausschreibung zurückgezogen wurde. Ich würde unbedingt beim Personalrat fragen. Der muss die Entscheidung mitgetragen haben.

dimi45

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Du müsstest aber wegen der Bewerbung irgendetwas hören dazu. Und wenn es nur der Hinweis ist, dass die Ausschreibung zurückgezogen wurde. Ich würde unbedingt beim Personalrat fragen. Der muss die Entscheidung mitgetragen haben.

Die Ausschreibung läuft weiter, d.h. und das ist ja genau das Problem! Man hat keine Möglichkeit, damit meine ich rechtlich, auf diesen Zustand Einfluss zu nehmen. Ich meine damit, wenn es bestimmte Fristen rechtlich gesehen da wären, oder Sonstiges. Seit 9 Monaten ist die Stelle unbesetzt. Und es passiert nichts!

dimi45

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Ich fürchte,  es ist ein Nasenfaktorverfahren. Die Person, die man ausgesucht hat, hat vermutlich eine schlechtere Regelbeurteilung als die Person,  die man aus welchen Gründen auch immer,  nicht auf dem Posten sehen will.

Man kann durch regelmäßiges Nachfragen nerven und klar machen, dass man das Thema nicht unter den Tisch fallenmlassen wird. Mehr kann man aber nicht tun.

Das kann natürlich sein. In Bezug auf diese Problematik, ist hier das große Problem, dass der Gesetzgeber dazu keine rechtliche Grundlagen geschaffen hat, und die Dienststelle diesen Zustand quasi ewig so lassen kann.