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Rückwirkende Höhergruppierung

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Organisator:

--- Zitat von: MABund am 06.03.2023 12:57 ---Ich wurde 2020 in der Entgeltgruppe 9c eingestellt. Nach 4 Monaten besetzte ich innerhalb meines Referates eine Stelle, die mit 11 eingruppiert war, da der Vorgänger das Referat verließ. Die Stelle war zu diesem Zeitpunkt ausgeschrieben (extern) und wurde extern auch besetzt. Jedoch hat der neue MA die ausgeschriebene Stelle nie ausgeübt, sondern anderweitige Tätigkeiten im Referat wahrgenommen. Ich habe weiterhin die Position besetzt. Ich kämpfe seitdem darum, auch in der entsprechenden Entgeltgruppe eingruppiert zu werden.
Da mein Vorgesetzter immer wieder nur hinhält (von Prämienzahlungen in 2021 und 2022 abgesehen), würde ich nun gerne härtere Geschütze auffahren. Ist eine rückwirkende Höhergruppierung möglich? Wenn ja, wie gehe ich vor? Ist das ohne Anwalt zu schaffen?

Danke!

--- End quote ---
Wann wurden dir die höherbewerteten Aufgaben formell vom Arbeitgeber (in der Regel die Personalabteilung) übertragen? Die tatsächliche Wahrnehmung der Aufgaben ist davon unabhängig

FearOfTheDuck:
@Thomber:
Grundvoraussetzung für eine Höhergruppierung wäre ja erst einmal die wirksame Übertragung der nicht nur vorübergehend auszuübenden Tätigkeit. Ob die Referatsleitung dazu befugt war, steht in Zweifel. Irgendwelche Versprechen sind da leider wertlos.

MoinMoin:

--- Zitat von: MABund am 06.03.2023 13:07 ---Ich war der Einzige, der die Aufgabe überhaupt ausüben konnte und da ich neu von extern war, hat mir meine Referatsleitung die Aufgabe gegeben. Immer mit dem Versprechen mich hochzugruppieren.

--- End quote ---
Schreibe die Personalabteilung an und lasse dir bestätigen, das du diese Tätigkeiten seit dem x.x.xxx auszuüben hattest.
Dann kannst du rückwirkend das korrekte Entgelt der letzten 6 Monate dir auszahlen lassen,
denn deine RL ist wahrscheinlich nicht befugt dir höherwertige Tätigkeiten zu übertragen.

Thomber:

--- Zitat von: FearOfTheDuck am 06.03.2023 13:17 ---@Thomber:
Grundvoraussetzung für eine Höhergruppierung wäre ja erst einmal die wirksame Übertragung der nicht nur vorübergehend auszuübenden Tätigkeit. Ob die Referatsleitung dazu befugt war, steht in Zweifel. Irgendwelche Versprechen sind da leider wertlos.

--- End quote ---

Mag sein. Ich schrieb aus Erfahrung und bezog mich nicht auf die Einzelheiten hier in diesem Fall.

MABund:
MeineTätigkeit wurde insofern offiziell dokumentiert, als dass sie seit 2020 regelmäßig im Geschäftsverteilungsplan mit meinem Namen veröffentlicht wurde. Vermutlich muss ich damit die Personalabteilung anschreiben?

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