Autor Thema: Im TvL mit Fachwirt welche Eingruppierung? Nur bis 9b? Eigentlich doch bis 12?  (Read 3150 times)

Soso

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Gibt es hier Fachwirte? Mit Erfahrungsberichten? Oder freundliche Personaler?

Bitte um Hilfe/Auskunft: Laut Anlage A des TvL beginnt die Eingruppierung mit Hochschulstudium ab BAT 13.

Ein Fachwirt (Bachelor professionell), DQR-Level 6, entspricht dem Meister/Bachelor.

Ergo hat ein Fachwirt bei entsprechend komplexen anspruchsvollen Aufgabengebiet welche Vergütung? Nur bis 9b oder bis 12?

Vorab herzlichen Dank für die Hilfe!

SVAbackagain

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Was soll „BAT 13“ sein?

Tarifbeschäftigte sind entsprechend ihrer nicht nur vorübergehend auszuübenden Tätigkeit eingruppiert. Was ein Hochschulstudium und was ein wissenschaftliches Hochschulstudium ist, ist in der Entgeltordnung niedergelegt; eine Aufstiegsfortbildung gehört nicht dazu. Der DQR ist bar jeder Verbindlichkeit und Bedeutung, es soll Menschen geben, die die DQR-Tabelle auf Toilettenpapier drucken, um zu verdeutlichen, was man damit tun kann. Auch ein unausgebildeter Schulabbrecher ist bei Übertragung einer entsprechenden auszuübenden Tätigkeit in E14, als sonstiger Beschäftigter gar in E15 eingruppiert.

Öffdler

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Bist du Teil I oder Teil II der Anlage A zugeordnet? In Teil I wird ein Studium in Form eines wissenschaftlichen Hochschulstudiums ab E 13 als Voraussetzung in der Person benötigt.

Der DQR hat im Tarifregime des TV-L keine Relevanz, insofern ist deine Folgerung, dies entspräche u. a. auch einem Bachelor nicht richtig. Bitte löse Dich von der Vorstellung, dass der DQR für die Eingruppierung im TV-L irgendeine Rolle spielen würde.

Du kannst als Fachwirt in Teil I der Anlage A problemlos auch eine E 14 bekommen, bei entsprechenden Tätigkeiten einer E 15. Es liegt am Arbeitgeber, ob er dir entsprechende Aufgaben übertragen möchte. Maßgeblich für die Eingruppierung sind die auszuübenden Tätigkeiten, die dir vom AG übertragen wurden.

Um in diesem Forum häufiger auftretende Missverständnisse auszuschließen und dir vielleicht besser helfen zu können:

Möchtest Du Dich auf eine Stelle bewerben und ein AG fordert einen Bachelor für eine Stelle E 9b+.
Übst Du Deiner Ansicht nach Tätigkeiten aus, die E 9b+ sind und der Arbeitgeber vergütet lediglich E 9b?
Oder handelt es sich lediglich um eine allgemeine Frage?



Soso

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Vielen Dank für die rasche Hilfe Öffdler und SVAbackagain!

Eure Statements beantworten meine allgemeine Frage :) Tolles Forum hier!