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Verweigerung der Verbeamtung, Nachprüfung der Entscheidung

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Meierheim:

--- Zitat von: clarion am 06.03.2023 21:04 ---Bei einer hochpolitisierten Behörde gehen manchmal Dinge, die anderswo nicht gehen, z.B promovierte Geisteswissenschaftler ohne Referendariat zu verbeamten.

Ein Anhaltspunkt wäre die Lektüre  der Laufbahnverordnung deines potentiellen Dienstherrn  (Bund oder eines der Bundesländer)

Ich hoffe, deine Stellenhebung war zu einem stufentechnisch betrachtet günstigen Zeitpunkt.

--- End quote ---

Voraussetzung für eine Verbeamtung in der vierten Qualifikationsebene (ehemals höherer Dienst) ist ein Masterabschluss und eine dreijährige einschlägige Berufstätigkeit, ein Referendariat ist nicht zwingend notwendig.

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