Autor Thema: Verweigerung der Verbeamtung, Nachprüfung der Entscheidung  (Read 1872 times)

John Doe

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Liebe Forumsmitglieder,

momentan bin ich TV-L Beschäftigter. Meine Stelle wurde vor kurzem "gehoben", ich bin nun im höheren Dienst.
Ich bin Geisteswissenschaftler mit Promotion und habe vor fast genau fünf Jahren meine jetzige Stelle in einer Behörde mit viel Glück gefunden. In der Stellenausschreibung war vermerkt, dass eine spätere Verbeamtung möglich sei.

Ich möchte noch vorab erklären, dass mir die Anhebung meiner Stelle nicht vorher von meiner Referatsleitung oder sonst jemandem mitgeteilt wurde. Eines schönen Tages hat mich meine Personalsachbearbeiterin angerufen und mir die Anhebung verkündet, was mich natürlich gefreut hat. Personalsachen sind für mich wie eine Black Box, werden in unserer stark politisierten Behörde recht intransparent gehandhabt, weswegen ich mich an das Forum wende.

In nicht allzu ferner Zeit reiße ich die Altersgrenze für die Verbeamtung. Mit meinem Wechsel in den höheren Dienst möchte ich wissen, ob diese überhaupt für mich möglich wäre und nun die letzte Chance nutzen, wenigstens einmal nachzufragen, ohne das es gleich an der Altersgrenze scheitert.  Ich habe heute meine Personalsachbearbeiterin angerufen und nach der Möglichkeit gefragt. Sie wolle mal nachschauen, ob man mich in eine Laufbahn eingruppieren könnte, so antwortete sie mir. Falls dies überhaupt möglich wäre, bräuchte ich dann noch die Zustimmung meiner Referatsleitung und der Hausspitze. Es scheinen also himmelhohe Hürden zu sein... Gleichwohl wurde mir von Kollegen erzählt, dass eine Verbeamtung leichter zu erreichen wäre, wenn man erstmal im höheren Dienst wäre. Ich habe keine Ahnung, ob das stimmt.

Meine spezielle Befürchtung ist, dass ich angerufen werde und mir rundheraus am Telefon gesagt wird, dass für mich keine Laufbahn aufgrund meiner Ausbildung in Frage käme. Nun meine vielleicht naive Frage: wie zuverlässig sind solche mündlichen Aussagen? Lohnt es sich, schriftlich nachzufragen? Kann man sich irgendwo anders eine Zweitmeinung einholen, vielleicht beim Personalrat?

Ich möchte mich nicht einfach abspeisen lassen und schon an der ersten Hürde scheitern. Ob ich, im höchst hypothetischen Falle eines Falles mich verbeamten lassen würde, wäre eine andere Frage. Ich möchte jedoch zumindest einmal nachgefragt haben und alle noch so winzigen Chancen genützt haben.

Ich bedanke mich ganz herzlich für alle Antworten.

Viele Grüße!

John Doe

SVAbackagain

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Bei Tarifbeschäftigten gibt es keinen höheren Dienst. Das ist eine Beamtenlaufbahn bar jeder Bedeutung für Tarifbeschäftigte und ohne jede Entsprechung im Tarifbereich. Verbeamtung ist kein tariflicher Regelungsgegenstand.

Organisator

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Ansonsten liegt es im Ermessen des Dienstherren, ob er verbeamten will. Manche reduzieren Verbeamtungen beispielsweise auf Bereiche, in denen hoheitlich gehandelt wird.

Insofern ist die Aussage deiner Dienststelle sehr zuverlässig, da es ausschließlich an ihr liegt.

Neben dem Wollen kommt es auch auf das können an. Dazu gehört die Erfüllung der laufbahnrechtlichen Voraussetzungen durch dich und das Vorhandensein der passenden Laufbahn in der Behörde.

clarion

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Bei einer hochpolitisierten Behörde gehen manchmal Dinge, die anderswo nicht gehen, z.B promovierte Geisteswissenschaftler ohne Referendariat zu verbeamten.

Ein Anhaltspunkt wäre die Lektüre  der Laufbahnverordnung deines potentiellen Dienstherrn  (Bund oder eines der Bundesländer)

Ich hoffe, deine Stellenhebung war zu einem stufentechnisch betrachtet günstigen Zeitpunkt.

öfföff

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von welcher EG in welche EG wurdest du denn gehoben?

Meierheim

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Bei einer hochpolitisierten Behörde gehen manchmal Dinge, die anderswo nicht gehen, z.B promovierte Geisteswissenschaftler ohne Referendariat zu verbeamten.

Ein Anhaltspunkt wäre die Lektüre  der Laufbahnverordnung deines potentiellen Dienstherrn  (Bund oder eines der Bundesländer)

Ich hoffe, deine Stellenhebung war zu einem stufentechnisch betrachtet günstigen Zeitpunkt.

Voraussetzung für eine Verbeamtung in der vierten Qualifikationsebene (ehemals höherer Dienst) ist ein Masterabschluss und eine dreijährige einschlägige Berufstätigkeit, ein Referendariat ist nicht zwingend notwendig.