Autor Thema: Berechnung der Jahressonderzahlung bei Elternzeit im Bemessungszeitraum  (Read 644 times)

Grinsekatze

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Hallo zusammen,

ich habe eine Frage an die Experten bzgl. meines Verständnisses des TV-L:

Ich beabsichtige in den nächsten Jahren noch einmal 2 Monate Elternzeit zu nehmen. (Kind ist dann bereits zwischen 3 und 7 Jahre alt) Meine Frage zielt darauf ab, wie sich das auf die Höhe der Jahressonderzahlung auswirkt.

1. Die JSZ bemisst sich laut § 20 Abs. 3 nach dem durchschnittlichen monatlichen Entgelt in den Monaten Juli, August, September. Wenn ich nun vom 1. August bis zum 30. September Elternzeit nehme, dann berechnet sich die Bemessungsgrundlage wie folgt:
[Entgelt Juli (X,- EUR) + Entgelt August (0,- EUR) + Entgelt September (0,- EUR)] / 31*30,67
Ist das soweit korrekt?

2. Falls ja, wie wirkt es sich aus, wenn ich die Elternzeit stattdessen vom 1. Juli bis 31. August nehme? Dann wäre die Formel ja [Entgelt Juli (0,- EUR) + Entgelt August (0,- EUR) + Entgelt September (X,- EUR)] / 30*30,67, d. h. die Bemessungsgrundlage würde über dem tatsächlichen Entgelt liegen, das für diesen einen Monat September bezogen wurde. Ist das tatsächlich so oder habe ich etwas übersehen?

3. Unabhängig von den Fragen 1 und 2 würde die JSZ in beiden Fällen laut § 20 Abs. 4 um 2/12 vermindert. Verstehe ich das richtig, dass es bei § 20 Abs. 4 nur darauf ankommt, dass überhaupt ein Anspruch auf Entgelt in einem Kalendermonat bestanden hat?
Mit anderen Worten: Würde ich nun Elternzeit vom 2. Juli bis zum 1. September nehmen, dann würde die JSZ um 1/12 gemindert, da ich ja im Juli einen Anspruch auf Entgelt (1/31) hätte. Richtig?

Danke.

Isie

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Ja, das ist alles korrekt und du hast nichts übersehen.

Grinsekatze

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Besten Dank für die Bestätigung. :)