Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TV-L
Kündigungsfrist
Guru2023:
Hallo zusammen,
die Kündigungsfristen im TVL sind wie folgt:
mehr als 1 Jahr - 6 Wochen zum Quartalsende
mehr als 5 Jahre - 3 Monate zum Quartalsende
Ab Anfang Juni dieses Jahr habe ich die 5 Jahre im öffentlichen Dienst zusammen.
Mein nächstmögliche Kündigung wäre also zum Ende Juni möglich.
Welche Kündigungsfrist zählt dann?
Muss ich bis Ende März gekündigt haben oder zählt die 6 Wochen zum Quartalsende (Anfang Juni hab ich nämlich die 5 Jahre zusammen)?
Danke euch
SVAbackagain:
Maßgeblich ist der Fortschritt der maßgeblichen Beschäftigungszeit im Zeitpunkt des Eingangs der Kündigung beim Empfänger, nicht der Fortschritt der maßgeblichen Beschäftigungszeit im Zeitpunkt der beabsichtigten Beendigung des Arbeitsverhältnisses.
Guru2023:
Das heißt die Beschäftigungszeit zählt das Datum des Eingangs der Kündigung?
SVAbackagain:
Ja.
Koschte:
Einmal offtopic, aber auch zum Thema:
Im vorigen Jahr wollte ein Kollege von mir die Schwerbehindertenrente zum 1. März wechseln. Der Arbeitgeber wollte keinen Aufhebungsvertrag und eine Kündigung nur zum 1. April akzeptieren. Das hat er dann auch gemacht und vier Wochen Lohnfortzahlung wegen Krankheit erhalten. Dem Zusammenhang finde ich diese Kündigungsregelungen sinnlos.
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