Du erwirbst keine Pensionsansprüche, du hast ruhegehaltfähige Dienstzeiten, die berücksichtigt werden müssen/sollen/können. Sofern du bisher verbeamtet wirst, ist afaik in JEDEM Beamtenversorgungsgesetz diese Zeit als zwingend ruhegehaltfähige Dienstzeit genannt. Der Hintergrund, wer die Versorgungslasten zu tragen hat und wie die geteilt werden, müsste dich dann eigentlich nicht kümmern.
Ob eine erneute Untersuchung stattfindet, ist je nach Behörde unterschiedlich. Wir (Behörde vergleichbar auf Landesebene) machen es immer, sofern der Versorgungslastenträger (Bundesland) gegenüber dem bisherigen Versorgungslastenträger wechselt.