Autor Thema: PKV per Öffnungsklausel: Warum überhaupt vorvertragliche Anzeigepflicht beachten  (Read 1421 times)

MichaelaWendla

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Liebe Forumsmitglieder,

ich habe eine vielleicht merkwürdig klingende Frage, welche sich auf die Öffnungsaktion der PKV bezieht. Diese teilnehmenden Versicherungsgesellschaften müssen bestimmte Anwärter und Anwärterinnen ja unter gewissen Voraussetzungen annehmen und dürfen einen gedeckelten Risikozuschlag von 30% berechnen.

Wieso ist es also für einen Kunden, welcher im Rahmen der Öffnungsaktion eintreten möchte, wichtig, die Gesundheitsfragen wahrheitsgemäß und vollständig zu beantworten?

Es gibt ja im Rahmen der Verletzung der vorvertraglichen Anzeigepflicht grundsätzlich 4 grobe Szenarien, die eintreten könnten: Anfechtung des Vertrages, Rücktritt, nachträgliche Leistungsausschlüsse und erhöhte Risikozuschläge.
Im Rahmen der Öffnungsaktion darf die PKV ja dennoch niemanden ablehnen, egal mit welchen Vorerkrankungen. Das Argument "Wir hätten den Vertrag bei Kenntnis von Krankheit X nicht abgeschlossen und fechten ihn deshalb an / treten deshalb davon zurück" wäre ja demnach nicht gültig. Auch Leistungsausschlüsse dürfen ja nicht vereinbart werden und auch die maximalen Risikozuschläge dürfen nicht höher als 30% liegen.

Wieso sollte sich ein Interessent / eine Interessentin also dennoch die Mühe machen, sämtliche Krankenakten zu besorgen und die Krankenhistorie genau auszuarbeiten?


Liebe Grüße

Organisator

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Liebe Forumsmitglieder,

ich habe eine vielleicht merkwürdig klingende Frage, welche sich auf die Öffnungsaktion der PKV bezieht. Diese teilnehmenden Versicherungsgesellschaften müssen bestimmte Anwärter und Anwärterinnen ja unter gewissen Voraussetzungen annehmen und dürfen einen gedeckelten Risikozuschlag von 30% berechnen.

Wieso ist es also für einen Kunden, welcher im Rahmen der Öffnungsaktion eintreten möchte, wichtig, die Gesundheitsfragen wahrheitsgemäß und vollständig zu beantworten?

Es gibt ja im Rahmen der Verletzung der vorvertraglichen Anzeigepflicht grundsätzlich 4 grobe Szenarien, die eintreten könnten: Anfechtung des Vertrages, Rücktritt, nachträgliche Leistungsausschlüsse und erhöhte Risikozuschläge.
Im Rahmen der Öffnungsaktion darf die PKV ja dennoch niemanden ablehnen, egal mit welchen Vorerkrankungen. Das Argument "Wir hätten den Vertrag bei Kenntnis von Krankheit X nicht abgeschlossen und fechten ihn deshalb an / treten deshalb davon zurück" wäre ja demnach nicht gültig. Auch Leistungsausschlüsse dürfen ja nicht vereinbart werden und auch die maximalen Risikozuschläge dürfen nicht höher als 30% liegen.

Wieso sollte sich ein Interessent / eine Interessentin also dennoch die Mühe machen, sämtliche Krankenakten zu besorgen und die Krankenhistorie genau auszuarbeiten?


Liebe Grüße

Weil bei Verstoß gegen vertragliche Pflichten die Versicherung ihre Leistungen verweigern darf. Sollte eine solche Benennung von Vorerkrankungen Voraussetzungen für den Betrag sein, wäre dies die Konsequenz.

dae123

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Eine PKV mag keine kranken Menschen. Diese kosten Geld.

Auch, wenn sie an der Öffnungsklausel teilnehmen ... Wenn sie zu einem späteren Zeitpunkt eine Möglichkeit sehen, "teure" Kunden loszuwerden, werden sie diese Möglichkeit auch nutzen.

In den ersten drei Jahren reichen bei einer PKV schon fahrlässige Fehler, um ggf. "rausgeworfen" zu werden (-> wenn der Vertrag sonst nicht abgeschlossen wäre). Meist kommt es aber "nur" zu einem Risikozuschlag.

Ein Rausschmiss ist aber insb. bei Verschweigen von psych. Erkrankungen, Erkrankungen der Wirbelsäule, anderen chronischen Erkrankungen vorstellbar.

Dann bleibt einem nur noch der katastrophale Basistarif der PKV.  Dieser ist langfristig keine Option. Deshalb kommt es dann häufig zu Gerichtsverfahren, um eben das zu vermeiden. Wenn man vor Gericht dann abschließend verloren hat oder der Anwalt einem schon vorab informiert hat, dass es aussichtslos ist, bleibt man entweder im Basistarif oder man schaut, dass man zurück in die gesetzliche kommt.

Da der Basistarif so "furchtbar" ist und viele Ärzte die Behandlung auch verweigern, muss in dem Fall schon die Entlassung aus dem Dienst in Betracht gezogen werden, um wieder einen Weg zurück in die gesetzliche zu finden. Langfristig sollte man in diesem Tarif nicht sein. Und das Beste? Man muss sogar für den Basistarif noch die PKV wechseln, weil die ursprüngliche PKV einen auch nicht mehr im Basistarif haben will (und auch das Recht hat, einen ganz rauszuschmeißen).

Also lieber bei der Wahrheit bleiben... und alle Unterlagen der kassenärztlichen Vereinigungen und der Krankenkassen anfordern. Das kann einige Wochen dauern - dafür ist dann aber am Ende alles "sauber" und man kann bedenkenlos Rechnungen einreichen. Es ist erschreckend, wie viele Ärzte bei gesetzlich Versicherten falsche oder fragwürdige Diagnosen angeben. Eine Datenabfrage vor Abschluss der PKV ist dringend anzuraten.