Autor Thema: Höhergruppierung  (Read 5920 times)

SVAbackagain

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Antw:Höhergruppierung
« Antwort #15 am: 09.03.2023 10:43 »
Nein, das ist völliger Unsinn.

SebWeniger

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Antw:Höhergruppierung
« Antwort #16 am: 09.03.2023 10:45 »
Nein, ist es (definitiv) nicht.

SVAbackagain

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Antw:Höhergruppierung
« Antwort #17 am: 09.03.2023 10:53 »
Da Du trotz mehrfachen Hinweises nicht in der Lage bist zu verstehen, dass es darauf ankommt, was jemand zu tun hat und nicht etwa darauf, was er tut, stellt sich die Frage: bist Du nur dumm oder einfach uneinsichtig? Oder beides?

SebWeniger

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Antw:Höhergruppierung
« Antwort #18 am: 09.03.2023 10:56 »
Da Du trotz mehrfachen Hinweises nicht in der Lage bist zu verstehen, dass es darauf ankommt, was jemand zu tun hat und nicht etwa darauf, was er tut, stellt sich die Frage: bist Du nur dumm oder einfach uneinsichtig? Oder beides?

Ich sehe hier tatsächlich nur eine dumme und unfähige Person und das bist du.
Wo habe ich geschrieben, dass es darauf ankommt, was jemand tut ?
Es ist durchaus möglich, dass du Defizite im Verstehen von gelesenen Inhalten, da solltest du dringend an dir und deinen Kompetenzen arbeiten. Aber ich befürchte jedoch, dass bei dir jedes Fünkchen Hoffnung verloren.

SVAbackagain

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Antw:Höhergruppierung
« Antwort #19 am: 09.03.2023 10:59 »
Es fängt ja schon damit an, dass es für die Eingruppierung nicht darauf ankommt, ob man die auszuübende Tätigkeit ausübt.

Kühlschrank

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Antw:Höhergruppierung
« Antwort #20 am: 09.03.2023 11:04 »
@Ülinator: Gibt es eine Stellenbeschreibung, in der deine auszuübenden Tätigkeiten festgehalten sind? Wenn ja, sind dir die Arbeitsvorgänge daraus bekannt? Führst Du mittlerweile andere Tätigkeiten aus, als die, die dir übertragen worden sind? Wenn das der Fall wäre, notiere dir diese Tätigkeiten und wende dich zunächst an deinen Vorgesetzten. Teile mit, dass diese Tätigkeiten nicht Bestandteil deiner auszuübenden Tätigkeiten sind. Solltest Du die Tätigkeiten weiterhin ausführen müssen, sollten diese dir vom AG wirksam übertragen werden und nicht von irgendjemandem der sagt :"Mach das mal...". Parallel sollten deine dann evtl. neuen auszuübenden Tätigkeiten anhand der Entgeltordnung bewertet werden.

FearOfTheDuck

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Antw:Höhergruppierung
« Antwort #21 am: 09.03.2023 11:55 »
Also ist es ein Unterschied, der sogar äußerst relevant ist.
Wenn der AG Tätigkeiten überträgt, sollte klar sein, dass diese ausgeführt werden sollen. Es ist aber keine Voraussetzung für die Einruppierung, dass er sie tatsächlich ausführt. Was daraus erwächst, wenn er es nicht tut oder ob sogar alle damit d'accord gehen, wie es hier im SV sein könnte, ist ein ganz anderes Blatt.

FearOfTheDuck

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Antw:Höhergruppierung
« Antwort #22 am: 09.03.2023 12:03 »
Auch wenn du SVA das nicht zutraust:
Könntest du mir erklären, was in den Kontext, in dem du es nutztest, "wenn" anderes als Konjunktion ist?
Als Nomen passt es nicht so recht in deinen Satz.

SebWeniger

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Antw:Höhergruppierung
« Antwort #23 am: 09.03.2023 12:09 »
Auch wenn du SVA das nicht zutraust:
Könntest du mir erklären, was in den Kontext, in dem du es nutztest, "wenn" anderes als Konjunktion ist?
Als Nomen passt es nicht so recht in deinen Satz.

Klar. Es passt beispielswiese als Signal-Wort oder als Wiederholung / Bestätigung.
Der TE schreibt ja, dass er die gleichen Tätigkeiten ausführt.
Und ich habe geschrieben: "Wenn du die gleichen Tätigkeiten ausführst und sie dir übertragen wurden..."

Und wenn (Konjunktion) dem so ist, dass ihm die gleichen Tätigkeiten übertragen wurden, hat er ein Anrecht auf gleiche Eingruppierung.

DonBlech

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Antw:Höhergruppierung
« Antwort #24 am: 09.03.2023 14:43 »
Nein. Ich nehme einfach genau das, was Du geschrieben hast:
Wenn du die gleichen Tätigkeiten ausführst wie deine Kollegen und diese dir auch übertragen wurden, hast du ein Anrecht auf die gleiche Entgeltgruppe.

Und damit stellst Du zwei kumulative Bedingungen auf, von denen eine falsch ist.
Nein
Mit einem Dummkopf zu diskutieren, ist wie mit einer Taube Schach zu spielen:
Egal, wie gut Du Schach spielst, die Taube wird alle Figuren umwerfen, auf das Brett kacken, und herumstolzieren, als ob sie gewonnen hätte.

Ülinator

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Antw:Höhergruppierung
« Antwort #25 am: 13.03.2023 11:51 »
@Ülinator: Gibt es eine Stellenbeschreibung, in der deine auszuübenden Tätigkeiten festgehalten sind? Wenn ja, sind dir die Arbeitsvorgänge daraus bekannt? Führst Du mittlerweile andere Tätigkeiten aus, als die, die dir übertragen worden sind? Wenn das der Fall wäre, notiere dir diese Tätigkeiten und wende dich zunächst an deinen Vorgesetzten. Teile mit, dass diese Tätigkeiten nicht Bestandteil deiner auszuübenden Tätigkeiten sind. Solltest Du die Tätigkeiten weiterhin ausführen müssen, sollten diese dir vom AG wirksam übertragen werden und nicht von irgendjemandem der sagt :"Mach das mal...". Parallel sollten deine dann evtl. neuen auszuübenden Tätigkeiten anhand der Entgeltordnung bewertet werden.

Danke für den Hinweis. Ich werde bei meinen Abteilungsleiter erst mal einen Stellenbeschreibung anfordern.
Es hat sich halt im Laufe der Zeit so eingebürgert dass die "Alteingessenen" alles mitmachen.

Vielen Dank...

Saggse

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Antw:Höhergruppierung
« Antwort #26 am: 13.03.2023 16:00 »
Und ich habe geschrieben: "Wenn du die gleichen Tätigkeiten ausführst und sie dir übertragen wurden..."

Und wenn (Konjunktion) dem so ist, dass ihm die gleichen Tätigkeiten übertragen wurden, hat er ein Anrecht auf gleiche Eingruppierung.
Der erste Teil der Konjunktion ist vollkommen irrelevant, und da ein logisches "und" erfordert, dass beide Voraussetzungen erfüllt sind, ist der Satz so schlicht falsch!

Richtig ist: "Wenn ihm die gleichen Tätigkeiten (wirksam und nicht nur vorübergehend) übertragen wurden...". Da gibt es kein "und". Das ist die Bedingung. Und wenn er acht Stunden am Tag die Liege im Frauenruheraum testet, berührt das die Eingruppierung nicht!